Hallo zusammen,
folgendes Problem, mein Sohn absolviert eine freiwilliges Soziales Jahr, dafür kann ich keinen Ausbildungsfreibetrag beantragen.
Ist es möglich trotzdem die auswärtige Unterbringung geltend zu machen? Wenn ja wie? Ich bekommen ständig Fehlermeldungen bzw. Hinweise,
das kein Kinderfreibetrag gewährt wird. Obwohl er zusätzlich noch bei mir gemeldet, wird kein
Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende gewährt. Ich habe Steuerklasse 2. Er ist über 18 Jahr und ich erhalte Kindergeld.
Welche Kombination muss ich nun eingeben? Entweder ich erhalte eine Fehlermeldung oder den Hinweis "Eingaben sind nicht plausibel"
Auch zahle ich Unterhalt an ihn, jedoch dieser, wird so wie ich das verstehe mit dem Kinderfreibetrag abgegolten.
Bin für jeden Hinweis dankbar ...
folgendes Problem, mein Sohn absolviert eine freiwilliges Soziales Jahr, dafür kann ich keinen Ausbildungsfreibetrag beantragen.
Ist es möglich trotzdem die auswärtige Unterbringung geltend zu machen? Wenn ja wie? Ich bekommen ständig Fehlermeldungen bzw. Hinweise,
das kein Kinderfreibetrag gewährt wird. Obwohl er zusätzlich noch bei mir gemeldet, wird kein
Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende gewährt. Ich habe Steuerklasse 2. Er ist über 18 Jahr und ich erhalte Kindergeld.
Welche Kombination muss ich nun eingeben? Entweder ich erhalte eine Fehlermeldung oder den Hinweis "Eingaben sind nicht plausibel"
Auch zahle ich Unterhalt an ihn, jedoch dieser, wird so wie ich das verstehe mit dem Kinderfreibetrag abgegolten.
Bin für jeden Hinweis dankbar ...
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