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Ferienfreizeit in der Steuereklärung?

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    Ferienfreizeit in der Steuereklärung?

    Hallo. Ich bin Erzieherin und von der Arbeit haben wir dieses Jahr eine 2-wöchige Ferienfreizeit nach Schweden gemacht mit den Kindern unserer Gruppe.
    Kann ich diese irgendwie von der Steuer absetzen? Die Fahrt wurde mit einem Firmenbulli gemacht, Unterkunft wurde bezahlt und Essen wird immer so eine Pauschale abgezogen für Frühstück, Mittag und Abendessen. 10 Stunden durften wir uns pro Tag eintragen und die Unterkunft (campen) wurde vom Träger bezahlt.
    Habe ein wenig gegoogelt und da kommen die unterschiedlichsten Dinge raus. Über eure Hilfe würde ich mich freuen.

    #2
    AW: Ferienfreizeit in der Steuereklärung?

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat das aber jetzt nichts zu tun!

    Für die Begleitpersonen ist es sicher keine Freizeit sondern eine Auswärtstätigkeit. Nachdem keine Reisekosten angefallen sind und die Übernachtungskosten vom AG übernommen wurden,

    bleibt allenfalls Verpflegungsmehraufwand, wobei ich nachstehende Aussage nicht wirklich verstanden habe, wem da etwas abgezogen oder bezahlt wurde?

    ... Essen wird immer so eine Pauschale abgezogen für Frühstück, Mittag und Abendessen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Ferienfreizeit in der Steuereklärung?

      Wofür Verpflegungsmehraufwand?
      Wurden die Mahlzeiten vor Ort gestellt und euch dafü die Pauschale abgezogen?

      Dir sind ausser dieser Pauschale scheinbar keine Kosten entstanden, was willst du da steuermildernd ansetzen? Und ob gestellte Mahlzeiten jetzt durch Verpflegungsmehraufwand abgedeckt sind?

      Kommentar


        #4
        AW: Ferienfreizeit in der Steuereklärung?

        Wenn die Mahlzeitengestellung ebenfalls durch den AG veranlasst wurde, dann wird auch der Verpflegungsmehraufwand ggf. bis auf 0 gekürzt, da bleiben vielleicht noch die An- und Abreisetage übrig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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