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Kurzfristige Beschäftigung

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    Kurzfristige Beschäftigung

    Hi alle zusammen.

    Vergangenes Jahr habe ich lediglich drei Monate lang eine kurzfristige Beschäftigung verübt (demnach Steuerklasse 1) und würde gerne meine Lohnsteuer von knapp 600 Euro zurückerhalten. Das Elster Format ist an sich recht übersichtlich, sodass ich meine Einkommenssteuererklärung für 2017 gut bearbeiten konnte. Die vorläufige Berechnung am Ende meines Formulars, sprich kurz vor dem Absenden des Formulars, sagt mir jedoch Folgendes:

    Ihre Einkommensteuerbelastung ( 0,00 €) bezogen auf das
    zu versteuernde Einkommen (4.284 €) beträgt 0,00 %.

    Müsste mir der Rechner nun nicht anzeigen, dass ich die Lohnsteuer (600 Euro) wieder erhalte?
    Entschuldigt meinen gegebenenfalls amateurhaften Umgang mit Elster, denn dies ist meine erste Einkommenssteuererklärung.

    Vielen Dank vorab und liebe Grüße

    #2
    AW: Kurzfristige Beschäftigung

    Auf Seite 2 der Steuerberechnung ist oben eine Tabelle. In der Zeile verbleibende Beträge steht dort deine Steuererstattung mit einem Minuszeichen davor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kurzfristige Beschäftigung

      Vielen Dank.
      Zuletzt geändert von ; 05.02.2018, 15:21.

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