Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Volljähriges kind angeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Volljähriges kind angeben?

    Ich habe bei der Suche zu meinem Problem hier nichts gefunden und hoffe, dass ihr meine Frage beantworten könnt.

    Meinem Kind (volljährig) steht Kindergeld zu, das ihm auch überwiesen wird. Er hat die Erstausbildung (Bachelor) im März 2017 abgeschlossen und absolviert jetzt ein Masterstudium in der gleichen Fachrichtung. Muss ich eigentlich trotzdem die "Anlage Kind" bei der Steuererklärung 2017 ausfüllen? Oder ist es mir freigestellt, da ja er monatlich das Kindergeld bekommt? Ich habe keine weiteren Kinder und zahle auch keinen Unterhalt.

    #2
    AW: Volljähriges kind angeben?

    Die Abgabe der Anlage Kind ermöglicht dem Finanzamt die Günstigerprüfung gegenüber dem Kindergeld. Außerdem führt die Anlage Kind so oder so zu Minderungen beim Soli und der Kirchensteuer.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Volljähriges kind angeben?

      Hallo kirschblüte,

      in der Anlage Kind wird der Anspruch auf Kindergeld eingetragen und der steht doch den Eltern zu, also wenn du als Ehepaar veranlagt wirst, kommt die volle Summe Kindergeld rein oder bei Einzelveranlagung die hälftige Summe.
      Dort passen ja auch alle Eintragungen rein wegen Studium usw.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Volljähriges kind angeben?

        Muss ich eigentlich trotzdem die "Anlage Kind" bei der Steuererklärung 2017 ausfüllen?
        Solange der Sohn Kindergeld erhält, gehört die Anlage Kind von den Eltern auch ausgefüllt. Wem das Kindergeld ausbezahlt wird, spielt keine Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Volljähriges kind angeben?

          Vielen Dank für die Erklärungen, dann werde ich doch mal Anlage Kind ausfüllen.

          Kommentar

          Lädt...
          X