Woher stammt diese Formulierung des Finanzamt
"Der Begriff "Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse" stellt gesetzlich klar, das es nicht ausreicht, wenn nur ein einzelnes existenzielles Rechtsgut (z.B. Hausrat, Wohnen usw.) bzw. ein einzelnes Bedürfnis betroffen ist. Vielmehr muss eine Vielzahl der existentiellen Bedürfnisse in Gefahr sein. Die Existenzgrundlage ist dann nicht in Gefahr, wenn gesetzliche Schutzvorschriften (z.B. §§ 811, 850 ff ZPO, 304 InsO) die Grundlage für die Existenz des Steuerpflichtigen absichern.
Es geht nicht um einen Scheidungsprozess sondern um die Abminderung der kurzfristigen Folgen bei Kündigung des Vermieters (Eigenbedarf).
Danke
"Der Begriff "Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse" stellt gesetzlich klar, das es nicht ausreicht, wenn nur ein einzelnes existenzielles Rechtsgut (z.B. Hausrat, Wohnen usw.) bzw. ein einzelnes Bedürfnis betroffen ist. Vielmehr muss eine Vielzahl der existentiellen Bedürfnisse in Gefahr sein. Die Existenzgrundlage ist dann nicht in Gefahr, wenn gesetzliche Schutzvorschriften (z.B. §§ 811, 850 ff ZPO, 304 InsO) die Grundlage für die Existenz des Steuerpflichtigen absichern.
Es geht nicht um einen Scheidungsprozess sondern um die Abminderung der kurzfristigen Folgen bei Kündigung des Vermieters (Eigenbedarf).
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