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Lebensnotwendige Bedürfnisse

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    Lebensnotwendige Bedürfnisse

    Woher stammt diese Formulierung des Finanzamt

    "Der Begriff "Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse" stellt gesetzlich klar, das es nicht ausreicht, wenn nur ein einzelnes existenzielles Rechtsgut (z.B. Hausrat, Wohnen usw.) bzw. ein einzelnes Bedürfnis betroffen ist. Vielmehr muss eine Vielzahl der existentiellen Bedürfnisse in Gefahr sein. Die Existenzgrundlage ist dann nicht in Gefahr, wenn gesetzliche Schutzvorschriften (z.B. §§ 811, 850 ff ZPO, 304 InsO) die Grundlage für die Existenz des Steuerpflichtigen absichern.

    Es geht nicht um einen Scheidungsprozess sondern um die Abminderung der kurzfristigen Folgen bei Kündigung des Vermieters (Eigenbedarf).


    Danke

    #2
    AW: Lebensnotwendige Bedürfnisse

    Der Begriff Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse wird in § 33 Abs.2 Satz 4 EStG verwendet.

    Was hat die Frage jetzt mit der elektronischen Steuererklärung zu tun?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Lebensnotwendige Bedürfnisse

      Das ist wohl war. Diese Formulierung wurde so verwendet bei der Ablehnung von Rechtsanwaltskosten in der Steuererklärung. Falls es sich aber hier ausschließlich um technische Problem mit Elster handelt bin ich natürlich völlig falsch und bitte um Entschuldigung...
      Zuletzt geändert von kongom; 07.02.2018, 20:14.

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        #4
        AW: Lebensnotwendige Bedürfnisse

        Falls es sich aber hier ausschließlich um technische Problem mit Elster handelt bin ich natürlich völlig falsch und bitte um Entschuldigung...
        Auf ausschließlich technische Problem mit Elster ist das Forum zwar auch nicht beschränkt, aber Steuerberatung ist hier nun mal nicht erlaubt. Dafür gibt es schließlich Steuerberater.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Lebensnotwendige Bedürfnisse

          Ich wollte nicht beraten werden. Ich habe nur eine Frage...

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