Hallo, in welcher Steuererklärung 2017 muss der Verlustvortrag lt. Gewerbeverlust nach § 10a eingetragen werden?
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Keine Ankündigung bisher.
Verlustvortrag in Steuererklärung 2017 eintragen
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AW: Verlustvortrag in Steuererklärung 2017 eintragen
Theoretisch natürlich in der Gewerbesteuererklärung. da wird er aber nicht abgefragt, sondern das Finanzamt berücksichtigt ihn automatisch. Also Antwort: In keiner.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: Verlustvortrag in Steuererklärung 2017 eintragen
Sie reden (so wie wir) von der Gewerbesteuererklärung 2016? Wenn das FA einen zum 31.12.2015 festgestellten Gewerbeverlust im Messbetragsbescheid 2016 nicht berücksichtigt hat, werden Sie das mit dem FA klären müssen. Wie mein Vorredner zutreffend sagte, geschieht dies normalerweise automatisch.
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