Steuerklassen 3 und 5 + nur ein Einkommen = Abgabepflicht

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  • DerMicha
    Neuer Benutzer
    • 10.02.2018
    • 4

    #1

    Steuerklassen 3 und 5 + nur ein Einkommen = Abgabepflicht

    Guten Tag zusammen,

    ich bin in Steuerklasse 3 veranlagt, meine Frau in Steuerklasse 5.

    Ich habe ein Bruttoeinkommen von ca. 52,0TEUR, meine Frau ist nicht berufstätig.

    Wir haben keine Kinder, keine Freibeträge und auch sonst nicht wirklich steurlich relevantes zu bieten.

    Nun meine Frage:

    Sind wir zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?

    Ich meine, mir wurde vor Jahren (auch vom Finanzamt) mitgeteilt, dass wir dies nicht wären, da wir nur über ein Einkommen verfügen.
    In den letzten Jahren habe ich jedoch stets eine Erklärung abgegeben, da ich durch Fortbildungen etc. stets eine Erstattung in Aussicht hatte. Dieses Jahr habe ich nichtmal über 1.000 EUR Werbungskosten und würde mir die Abgabe für eine Ergebnis zwischen -20 und +20 Euro gerne sparen...
    Leider finde ich heute nichts mehr zu diesem Thema.

    Vielen Dank für die Hilfe, im Voraus!

    DerMicha
    Zuletzt geändert von DerMicha; 10.02.2018, 16:23.
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4268

    #2
    AW: Steuerklassen 3 und 5 + nur ein Einkommen = Abgabepflicht

    Wenn der Ehepartner mit 5 kein Einkommen hat, besteht hier keine Erklärungspflicht.
    Es sei denn, es gäbe andere Gründe, wie Nebeneinkommen, Lohnersatzleistungen usw.

    Kommentar

    • DerMicha
      Neuer Benutzer
      • 10.02.2018
      • 4

      #3
      AW: Steuerklassen 3 und 5 + nur ein Einkommen = Abgabepflicht

      Danke.

      Haben Sie eine Idee, wo ich die entsprechende Grundlage dazu finde?

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4268

        #4
        AW: Steuerklassen 3 und 5 + nur ein Einkommen = Abgabepflicht

        Paragraph 46 EStG

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45933

          #5
          AW: Steuerklassen 3 und 5 + nur ein Einkommen = Abgabepflicht

          Hier der Link:



          Bei Steuerklasse 3 / 5 müssen beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben (Abs. 2 Nr. 3a).
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • DerMicha
            Neuer Benutzer
            • 10.02.2018
            • 4

            #6
            AW: Steuerklassen 3 und 5 + nur ein Einkommen = Abgabepflicht

            Vielen Dank!

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15381

              #7
              AW: Steuerklassen 3 und 5 + nur ein Einkommen = Abgabepflicht?

              Zitat von DerMicha Beitrag anzeigen
              ich bin in Steuerklasse 3 veranlagt
              Nein, die Steuerklasse wird nur zum Lohnsteuerabzug verwendet. Und eine Veranlagung scheinst Du ja vermeiden zu wollen.

              Kommentar

              • DerMicha
                Neuer Benutzer
                • 10.02.2018
                • 4

                #8
                AW: Steuerklassen 3 und 5 + nur ein Einkommen = Abgabepflicht?

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Nein, die Steuerklasse wird nur zum Lohnsteuerabzug verwendet. Und eine Veranlagung scheinst Du ja vermeiden zu wollen.
                Auch dafür ein herliches dankeschön.

                Offenbar werde ich nicht in Steuerklasse 3 veranlagt, sondern besitze nur eine Veranlagung zur verkehrten Verwendung des Begriffs Veranlagung. Verflixft...

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                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15381

                  #9
                  AW: Steuerklassen 3 und 5 + nur ein Einkommen = Abgabepflicht

                  Alles Veranlagungssache.

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