Hallo zusammen,
ich habe da mal eine kleine frage und hoffe, dass mir diese hier evtl. beantwortet werden kann.
Ich bin 2003 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen.
Wir haben beide damals nicht unsere Steuerklassen ändern lassen.
Also sind wir bis dato immer in 1 gewesen.
Jetzt kam letzt Woche die ELStAM und ich wollte freudig meine Steuern machen.
Da ist mir aufgefallen das ich dort auf einmal in Steuerklasse 4 und mit einem 0,5 Kind eingetragen bin. (Ich habe keine Kinder)
Laut Listen wurde dies im Februar 2017 meinem AG so gemeldet. (Ich beiße mir schon selbst in den Popo, da mir das da noch nicht aufgefallen ist)
Mein Partner ist immer noch in Steuerklasse 1. Er hat zwar ein Kind, aber das ist schon Volljährig.
Daraufhin hab ich mich beim Finanzamt gemeldet.
Dieses teilte mir mit, dass eine Gemeinde die änderung beantragt hat.
Welche genau konnte Sie mir nicht sagen.
Sie hat die Daten nun wieder geändert und sagte mir das Sie mir das alles nach Hause schickt.
(Sie hat mich auch aufgeklärt das die Steuerklasse 1 nur für Personen ist, die nicht wollen das Ihre Eingetragene Lebenspratnerschaft an die öffentlichkeit kommt) .... Fand ich schon sehr hart den Satz.
Eine neue ELStAM für 2017 gibt es allerdings nicht.
Ich solle die Steuern jetzt mit der Klasse 4 machen.
Laut dem ELSTER Programm müsste ich aber jetzt noch 1000€ nach Zahlen. (Und das obwohl ich ordentlich Arbeitsmaterial absetzen kann)
Kann denn einfach so durch eine Gemeinde die Steuerklasse geändert werden? Habe ich da nicht evtl. auch ein Miteintscheidungsrecht?
Kann man da irgendwie jetzt noch gegen vorgehen?
Mir wurde ja schließlich auch Kirchensteuer von meinem Partner deswegen mit vom Gehalt abgezogen usw.
Irgendwie kommt mir das alles sehr Spanisch vor.
Besonders weil mein Partner so rein gar nicht davon betroffen ist.
ich habe da mal eine kleine frage und hoffe, dass mir diese hier evtl. beantwortet werden kann.
Ich bin 2003 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen.
Wir haben beide damals nicht unsere Steuerklassen ändern lassen.
Also sind wir bis dato immer in 1 gewesen.
Jetzt kam letzt Woche die ELStAM und ich wollte freudig meine Steuern machen.
Da ist mir aufgefallen das ich dort auf einmal in Steuerklasse 4 und mit einem 0,5 Kind eingetragen bin. (Ich habe keine Kinder)
Laut Listen wurde dies im Februar 2017 meinem AG so gemeldet. (Ich beiße mir schon selbst in den Popo, da mir das da noch nicht aufgefallen ist)
Mein Partner ist immer noch in Steuerklasse 1. Er hat zwar ein Kind, aber das ist schon Volljährig.
Daraufhin hab ich mich beim Finanzamt gemeldet.
Dieses teilte mir mit, dass eine Gemeinde die änderung beantragt hat.
Welche genau konnte Sie mir nicht sagen.
Sie hat die Daten nun wieder geändert und sagte mir das Sie mir das alles nach Hause schickt.
(Sie hat mich auch aufgeklärt das die Steuerklasse 1 nur für Personen ist, die nicht wollen das Ihre Eingetragene Lebenspratnerschaft an die öffentlichkeit kommt) .... Fand ich schon sehr hart den Satz.
Eine neue ELStAM für 2017 gibt es allerdings nicht.
Ich solle die Steuern jetzt mit der Klasse 4 machen.
Laut dem ELSTER Programm müsste ich aber jetzt noch 1000€ nach Zahlen. (Und das obwohl ich ordentlich Arbeitsmaterial absetzen kann)
Kann denn einfach so durch eine Gemeinde die Steuerklasse geändert werden? Habe ich da nicht evtl. auch ein Miteintscheidungsrecht?
Kann man da irgendwie jetzt noch gegen vorgehen?
Mir wurde ja schließlich auch Kirchensteuer von meinem Partner deswegen mit vom Gehalt abgezogen usw.
Irgendwie kommt mir das alles sehr Spanisch vor.
Besonders weil mein Partner so rein gar nicht davon betroffen ist.
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