Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 24a 24c

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 24a 24c

    Hallo alle,

    habe mit der Berechnung Probleme, die Berechnung kann nicht ausgeführt werden obwohl keine Fehlermeldung kommt.
    Auf dem Berechnungs pdf steht:
    AHW Abbruch-Hinweise
    Hauptvordruck: Die von Ihnen erklärten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse übersteigen den maximal
    zulässigen Betrag im Vergleich zu den geltend gemachten Beiträgen zur Krankenversicherung und
    sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben.

    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

    Info
    Gemeinsam Veranlagt, Anlage Vorsorgeaufwand Nr.: 11 ist auch beide mit ja x gekennzeichnet.

    Beide in der GKV (also nicht Privat Verichert)

    In der Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau sind unter Nr.: 24a und 24c Beträge eingetragen.
    Für Hilfe wären wir dankbar.

    MfG

    #2
    AW: Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 24a 24c

    In der Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau sind unter Nr.: 24a und 24c Beträge eingetragen.
    Wenn AG-Zuschüsse bescheinigt wurden, müssen ja auch KV- und PV-Beiträge vorhanden sein. Die müssen natürlich ebenfalls erklärt werden.

    Die Beiträge müssten gut doppelt so hoch sein, wie die AG-Zuschüsse. Wenn sie nicht unter den Nummern 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung stehen,

    gibt es dafür eine Bescheinigung der Krankenkasse. Es kann allerdings sein, dass die erst noch kommt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 24a 24c

      Hallo Chalie 24,
      unter Nr. 25 und Nr. 26 sind Beiträge eingetragen KV ca. 16% mehr wie in 24a und in PV in gleicher höhe wie 24c.

      MfG

      Kommentar


        #4
        AW: Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 24a 24c

        unter Nr. 25 und Nr. 26 sind Beiträge eingetragen KV ca. 16% mehr wie in 24a und in PV in gleicher höhe wie 24c.
        Dann ist die Lohnsteuerbescheinigung unter den Nummern 24a und 24c falsch. Offenbar wurde dort der gesetzliche AG-Anteil zur KV und PV eingetragen, das ist aber nicht vorgesehen und auch nicht zulässig.

        Zuschüsse fallen nur bei freiwillig Versicherten und nicht bei Pflichtversicherten an!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Arbeitgeberzuschüsse übersteigen 24a 24c

          Danke Charlie 24,für die Hilfe, ich habe mir das fast schon gedacht.

          Kommentar

          Lädt...
          X