Kranken- und Pflegeversicherung für erwachsenes Kind

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  • Suzuki39
    Neuer Benutzer
    • 10.02.2018
    • 5

    #1

    Kranken- und Pflegeversicherung für erwachsenes Kind

    Hallo,
    ich habe bis zum 31.07.2017 die monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für meinen erwachsenen Sohn in Höhe von insgesamt 1.414,-- EUR gezahlt. Kindergeld bekomme ich keines mehr. Wie bzw. an welcher Stelle kann ich diese Zahlung in meiner Steuererklärung geltend machen? Schon jetzt vielen Dank für die Antwort!
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    AW: Kranken- und Pflegeversicherung für erwachsenes Kind

    Hallo,
    ich habe bis zum 31.07.2017 die monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für meinen erwachsenen Sohn in Höhe von insgesamt 1.414,-- EUR gezahlt. Kindergeld bekomme ich keines mehr. Wie bzw. an welcher Stelle kann ich diese Zahlung in meiner Steuererklärung geltend machen? Schon jetzt vielen Dank für die Antwort![/QUOTE]

    Hallo,

    was verstehst du unter erwachsen?
    Seit wann bekommst du kein Kindergeld mehr?
    Warum? Das Kind wurde 25 im Jahr 2017?
    Genauere Angaben sind hier sehr hilfreich

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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    • Suzuki39
      Neuer Benutzer
      • 10.02.2018
      • 5

      #3
      AW: Kranken- und Pflegeversicherung für erwachsenes Kind

      Hi Figul,
      danke für die schnelle Rückmeldung. Also mein Sohn ist schon 27 und war einige Zeit arbeitslos und hat sich auch nicht arbeitslos gemeldet. Daher musste bzw. wollte ich den Pflichtbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen damit zumindest KV-Schutz besteht.

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        AW: Kranken- und Pflegeversicherung für erwachsenes Kind

        Zitat von Suzuki39 Beitrag anzeigen
        Hi Figul,
        danke für die schnelle Rückmeldung. Also mein Sohn ist schon 27 und war einige Zeit arbeitslos und hat sich auch nicht arbeitslos gemeldet. Daher musste bzw. wollte ich den Pflichtbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen damit zumindest KV-Schutz besteht.
        Hallo,

        Anlage Unterhalt

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45961

          #5
          AW: Kranken- und Pflegeversicherung für erwachsenes Kind

          ... ich habe bis zum 31.07.2017 die monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für meinen erwachsenen Sohn in Höhe von insgesamt 1.414,-- EUR gezahlt. Kindergeld bekomme ich keines mehr.
          Wer privat krankenversichert ist und als Versicherungsnehmer auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eines (mit-)versicherten Kindes trägt, für welches kein Anspruch
          auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld mehr besteht, kann die Beiträge in den Zeilen 40 bis 45 der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen.

          Ist das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und damit selbst Versicherungsnehmer, kann die Beitragszahlung durch die Eltern nach meiner Kenntnis nur in der Anlage Unterhalt erklärt werden.
          Dort wäre das die Zeile 11.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Suzuki39
            Neuer Benutzer
            • 10.02.2018
            • 5

            #6
            AW: Kranken- und Pflegeversicherung für erwachsenes Kind

            Danke für die Antworten!

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