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Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

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    Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

    Hallo,
    ab Steuerjahr 2017 sollen keine Belege mehr mitgeschickt werden. Wie lange müssen die Belege für 2017, z.B. Gewerkschaftsbeiträge, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Nachweise über Arbeitstage u.ä., aufbewahrt werden? Bis das Jahr 2018 vollendet ist, oder länger?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

    In jedem Fall mindestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung, für die die Belege von Bedeutung waren oder sind!

    Die meisten Handwerkerrechnungen, die man als Privatmann erhält, müssen gerechnet vom Ende des Jahres, in dem man sie erhält, 2 Jahre aufbewahrt werden.

    Das steht aber auch auf den Rechnungen drauf.

    Selbständige müssen ihre Buchhaltungsunterlagen mindestens zwischen 6 und 10 Jahre aufbewahren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

      Dankeschön

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        #4
        AW: Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

        Spendenbescheinigungen müssen darüber hinaus bis ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahrt werden (wurde extra in die EStDV aufgenommen).

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          #5
          AW: Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

          Spendenbescheinigungen müssen darüber hinaus bis ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheids aufbewahrt werden.
          Ich hoffe, dass das künftig in den Steuerbescheiden dann auch ausdrücklich drinsteht. Wer liest schon die EStDV?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ich hoffe, dass das künftig in den Steuerbescheiden dann auch ausdrücklich drinsteht. Wer liest schon die EStDV?
            Wer liest eigentlich die endlosen Erläuterungen in den Steuerbescheiden noch

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              #7
              AW: Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Wer liest eigentlich die endlosen Erläuterungen in den Steuerbescheiden noch
              Ich lese die durchaus noch, obwohl sie für mich in der Regel gar nicht zutreffen! Aber wahrscheinlich hast du Recht.

              Dann wäre es aber vielleicht doch hilfreich, das Merkblatt zu den Belegen ab 2017 inhaltlich etwas informativer zu gestalten. Denn heute steht dort nur:

              Mit diesem Gesetz wurden einige Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) und der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) geändert und die Belegvorlagepflicht
              in eine weitestgehende Belegvorhaltepflicht umgewandelt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Wer liest eigentlich die endlosen Erläuterungen in den Steuerbescheiden noch
                Hallo,

                aus jahrelanger Erfahrung -> fast niemand bis zum Schluss, auch ich nicht.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ich hoffe, dass das künftig in den Steuerbescheiden dann auch ausdrücklich drinsteht. Wer liest schon die EStDV?
                  Es steht zumindest in der Erläuterung zum Eintragungsfeld in Elster Formular.

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                    #10
                    AW: Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

                    Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                    Es steht zumindest in der Erläuterung zum Eintragungsfeld in Elster Formular.
                    Wer jedes Jahr an die gleichen Organisationen spendet und deshalb die Einträge aus dem Vorjahr übernimmt und allenfalls die Beträge manuell aktualisiert,

                    kommt nicht auf die Idee, die umfangreiche Eingabehilfe zu lesen, wo dann im 6. Absatz auf die Aufbewahrungsfristen hingewiesen wird.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

                      Der würde aber auch wie im Vorjahr dieselben Belege automatisch mit einreichen, obwohl er es im Zweifelsfall gar nicht mehr muss.

                      Aber wie auch immer. Die ursprüngliche Frage dürfte inzwischen geklärt sein

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                        #12
                        AW: Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

                        Ich habe gestern mal mein zuständiges Finanzamt angerufen. Da wurde mir folgendes mitgeteilt: Wenn ich den Bescheid für das jeweilige Steuerjahr erhalten habe, kommen auch keine Nachfragen mehr von Seiten des Finanzamtes, d.h. Belege werden nicht mehr gebraucht.
                        Nur wenn ich Einspruch erhebe muß ich die entsprechenen Belege vorweisen.

                        Gruß

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                          #13
                          AW: Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

                          Der würde aber auch wie im Vorjahr dieselben Belege automatisch mit einreichen, obwohl er es im Zweifelsfall gar nicht mehr muss.
                          Das hatte ich natürlich nicht vor und das werde ich sicher auch nicht machen. Ich habe mich an das bisherige Merkblatt gehalten und halte mich ab 2017 an das neue Merkblatt.

                          Wenn ich den Bescheid für das jeweilige Steuerjahr erhalten habe, kommen auch keine Nachfragen mehr von Seiten des Finanzamtes, d.h. Belege werden nicht mehr gebraucht.
                          Nur wenn ich Einspruch erhebe muß ich die entsprechenen Belege vorweisen.
                          Das wird wohl in der Praxis so gehandhabt werden. Man wird sehen!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            AW: Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

                            Und was ist jetzt das neueste Merkblatt, das auch die neuesten Äanderungen aus der Einkommenssteuer Durchführungsverordnung oder so?? enthält? Danke euch

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                              #15
                              AW: Wie lange müssen Belege aufbewahrt werden?

                              Es gibt nur das Merkblatt vom November 2017 und da steht nichts genaues drin:

                              https://download.elster.de/download/...ember_2017.pdf
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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