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Kapitalerträge und die 25% Kapitalertragsteuer aus Lebensversicherungen

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    Kapitalerträge und die 25% Kapitalertragsteuer aus Lebensversicherungen

    Hallo,
    Wo trage ich die Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG und die 25% Kapitalertragsteuer ein?
    Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgte nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren seit dem Vertragsabschluss, sodass nur die Hälfte der Erträge zu versteuern sind.
    Von der Versicherung wurden 25% einbehalten.
    Vielen Dank
    Gerhard9

    #2
    AW: Kapitalerträge und die 25% Kapitalertragsteuer aus Lebensversicherungen

    Solltest Du das Jahr 2017 meinen und das von Dir nicht genannte Steuerprogramm das nicht an geeigneter Stelle abfragen, kann ich Dir nur sagen, dass in der Anlage KAP die Zeile 23 sinnvoll erscheint. Die Steuerabzugsbeträge dazu passen in Zeile 54-56 in die vordere Spalte.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Kapitalerträge und die 25% Kapitalertragsteuer aus Lebensversicherungen

      Danke für die schnelle Antwort.
      Es geht um die ESt-Erklärung 2017 und ich benutze "Mein Elster".

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        #4
        AW: Kapitalerträge und die 25% Kapitalertragsteuer aus Lebensversicherungen

        Bei einer serviceorientierten Versicherung sollte im Begleitschreiben erläutert sein, wo in der Anlage KAP das einzutragen ist.

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          #5
          AW: Kapitalerträge und die 25% Kapitalertragsteuer aus Lebensversicherungen

          Die notwendigen Hinweise fehlten in der Steuermitteilung der Zurich-Lebensversicherung.
          Auch telefonisch war keine Auskunft zu erhalten.

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            #6
            AW: Kapitalerträge und die 25% Kapitalertragsteuer aus Lebensversicherungen

            Zitat von Gerhard9 Beitrag anzeigen
            Die notwendigen Hinweise fehlten in der Steuermitteilung der Zurich-Lebensversicherung.
            Auch telefonisch war keine Auskunft zu erhalten.
            Hallo,

            siehe Beitrag Kloebi
            Aber kann dir jetzt egal sein

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Kapitalerträge und die 25% Kapitalertragsteuer aus Lebensversicherungen

              Soweit alles klar. Nur welcher Betrag kommt in Zeile 23? der volle Betrag, auch wenn nur die halben Erträge zu versteuern sind Alter über 60 und Laufzeit 12 Jahre

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                #8
                AW: Kapitalerträge und die 25% Kapitalertragsteuer aus Lebensversicherungen

                In der amtlichen Anleitung steht folgendes:

                Kapitalerträge aus nach dem 31.12.2004 abgeschlossenen Versicherungsverträgen (Kapitalversicherungen mit Sparanteil und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird),
                deren Leistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wurde, sind zur Hälfte steuerfrei. Die Kapitalerträge aus einem inländischen Versicherungsvertrag
                entnehmen Sie bitte der Steuerbescheinigung. Bei einem ausländischen Versicherungsvertrag ermitteln Sie den Kapitalertrag aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie
                entrichteten Beiträge. Die Kürzung für die hälftige Steuerfreistellung wird vom Finanzamt vorgenommen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Kapitalerträge und die 25% Kapitalertragsteuer aus Lebensversicherungen

                  Die Versicherung meldet vollen Kapitalertrag und 25% Steuer. Das FA benötigt also
                  Nachweise von mir, falls das Versicherungsunternehmen keine entsprechende
                  Daten meldet?

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