Hallo,
Wo trage ich die Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG und die 25% Kapitalertragsteuer ein?
Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgte nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren seit dem Vertragsabschluss, sodass nur die Hälfte der Erträge zu versteuern sind.
Von der Versicherung wurden 25% einbehalten.
Vielen Dank
Gerhard9
Wo trage ich die Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG und die 25% Kapitalertragsteuer ein?
Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgte nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren seit dem Vertragsabschluss, sodass nur die Hälfte der Erträge zu versteuern sind.
Von der Versicherung wurden 25% einbehalten.
Vielen Dank
Gerhard9
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