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Entfernungspauschale

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    Entfernungspauschale

    Hallo, mein Bekannte pendelt täglich 146 km hin und 146 km zurück. Leider kann er im Jahr 2017 die Kilometer nachweisen. Er ist 212 Fahrten gefahren, hälfte davon mit einem Kollege.
    1. Finanzamt hat ihm geschrieben, dass sie nur 106 Tage akzeptieren und noch dazu nur 52 km.
    Ich gehe davon aus, dass auch wenn er es nicht nachweisen kann, müssen sie ihm mindestens 4500 EUR akzeptieren, oder?
    Nächstes Jahr wird er schlauer, aber wie kommt der Finanzamt einifach dazu, dass sie 52 km statt 146 schreiben und das nur 102 Fahrten akzeptiert sind?
    Wie ist die Rechtslage dazu? Ich gehe davon aus, dass auch wenn er nur als Mitfahren fahren wurde, müssen sie ihm die 4500 EUR akzeptieren. Oder ist es die Entfernung ein Problem? Blöd ist es, dass er es tatsächlich fährt.

    #2
    AW: Entfernungspauschale

    Hallo Affina,

    bei dem täglichen Arbeitsweg ist es völlig normal dass das Finanzamt ein Nachweis möchte, beispielsweise Werkstattrechnungen es sind ja mindestens bei 20 AT im Monat 6000 km.

    Tschüß

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      #3
      AW: Entfernungspauschale

      Ab einer bestimmten Entfernung wird die Glaubhaftmachung verlangt, was aber kein Problem der elektronischen Steuererklärung ist.

      Je größer die Entfernung, umso höher die Ansprüche an die Glaubhaftmachung.

      Da kann das Forum auch nicht wirklich Hilfestellung leisten. Wir kennen die Gedankengänge der Sachbearbeiter nicht.

      Wenn die Strecke täglich zurückgelegt wurde, muss man nicht klein beigeben. Wenn abwechselnd gefahren wurde, kommt man eventuell nicht über die 4.500 €, das habe ich aber jetzt nicht gerechnet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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