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Wie oft darf man Umzugspauschale einsetzen?

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    Wie oft darf man Umzugspauschale einsetzen?

    Hallo!
    Ich habe ein neuen Job im Jahr 2014 bekommen, direkt nach dem Studium und ich bin mit Familei umgezogen. Damals hat mein Steuerberater Pauschale eingesetzt. Zwei Jahre später wurde ich versetzt (500 km) und ich hatte Zweitwohnung in Jahr 2016 ab April. Für Steuererklärung 2016 hatte mein Steuerberater wieder Pauschale benutzt.
    Ab 1. März 2017 wurde ich mal wieder versetzt (da wo Hauptwohung ist) und ich habe mein Zweitwohung verlassen.
    Darf ich wieder eine Umzugspauschale für 2017 einsetzen?
    Wie hoch? Was soll ich dabei beachten?

    Meine Familie wohnte immer da, wo Hauptwohung ist und mein Lebenspunbkt war immer Hauptwohung (Ich habe am Montag Hinfahrt und am Donnerstag Rückfahrt gehabt)

    Bitte um die Rückmeldng
    Danke und Gruß
    mel

    #2
    AW: Wie oft darf man Umzugspauschale einsetzen?

    Was sagt denn der Steuerberater diesmal?

    Kommentar


      #3
      AW: Wie oft darf man Umzugspauschale einsetzen?

      Bist du dann wirklich erneut umgezogen, wenn du doch nur an deinen früheren Hauptwohnsitz zurückgekehrt bist?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Wie oft darf man Umzugspauschale einsetzen?

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Was sagt denn der Steuerberater diesmal?
        Nein, diesmal dachte ich mir mache ich es allein und spare dabei.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Bist du dann wirklich erneut umgezogen, wenn du doch nur an deinen früheren Hauptwohnsitz zurückgekehrt bist?
        Ich bin aus der Zweitwohnung ausgezogen, also abgemeldet. Hauptwohnung War und aktuell mein Lebenspunkt

        Kommentar


          #5
          AW: Wie oft darf man Umzugspauschale einsetzen?

          Im Zusammenhang mit der Begründung oder Beendigung einer doppelten Haushaltsführung kann die Umzugskostenpauschale nicht gewährt werden - R 9.11 Absatz 9 EStR
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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