Hallo!
Ich habe ein neuen Job im Jahr 2014 bekommen, direkt nach dem Studium und ich bin mit Familei umgezogen. Damals hat mein Steuerberater Pauschale eingesetzt. Zwei Jahre später wurde ich versetzt (500 km) und ich hatte Zweitwohnung in Jahr 2016 ab April. Für Steuererklärung 2016 hatte mein Steuerberater wieder Pauschale benutzt.
Ab 1. März 2017 wurde ich mal wieder versetzt (da wo Hauptwohung ist) und ich habe mein Zweitwohung verlassen.
Darf ich wieder eine Umzugspauschale für 2017 einsetzen?
Wie hoch? Was soll ich dabei beachten?
Meine Familie wohnte immer da, wo Hauptwohung ist und mein Lebenspunbkt war immer Hauptwohung (Ich habe am Montag Hinfahrt und am Donnerstag Rückfahrt gehabt)
Bitte um die Rückmeldng
Danke und Gruß
mel
Ich habe ein neuen Job im Jahr 2014 bekommen, direkt nach dem Studium und ich bin mit Familei umgezogen. Damals hat mein Steuerberater Pauschale eingesetzt. Zwei Jahre später wurde ich versetzt (500 km) und ich hatte Zweitwohnung in Jahr 2016 ab April. Für Steuererklärung 2016 hatte mein Steuerberater wieder Pauschale benutzt.
Ab 1. März 2017 wurde ich mal wieder versetzt (da wo Hauptwohung ist) und ich habe mein Zweitwohung verlassen.
Darf ich wieder eine Umzugspauschale für 2017 einsetzen?
Wie hoch? Was soll ich dabei beachten?
Meine Familie wohnte immer da, wo Hauptwohung ist und mein Lebenspunbkt war immer Hauptwohung (Ich habe am Montag Hinfahrt und am Donnerstag Rückfahrt gehabt)
Bitte um die Rückmeldng
Danke und Gruß
mel
Kommentar