Meine Bausparkasse hat im Jahr 2016 nach Kündigung des Bausparvertrages Bonuszinsen von 1.700 € gezahlt und dafür, weil kein Sparerfreibetrag beantragt war, rd. 476 € (rd. 28 %) Steuern abgezogen und an das Finanzamt abgeführt. Das wurde in der Steuerbescheinigung für 2016 bescheinigt. Diese Steuern wurden mir/uns (verheiratet) weitgehend erstattet, weil wir keine anderen Kapitalerträge hatten.
Nun musste und hat die Bausparkasse diese Zinszahlung einschließlich der Steuerabzüge im Folgejahr 2017 ‚storniert‘. In der Steuerbescheinigung für 2017 ist darüber aber nichts vermerkt. Bescheinigt wurden nur die Basiszinsen für 2016 und 2017 von rd. 350 €, wobei ein Teilbetrag der Basiszinsen für 2016 von 120 € sozusagen in beiden Steuerbescheiden auftaucht.
Die Bausparkasse schreibt, dass ich im Fall der Günstigerprüfung mit dem Finanzamt sprechen soll, wie weiter verfahren werden soll. Das will ich auch tun, möchte aber nicht so unwissend dort hingehen.
Meine Fragen, die vielleicht auch einen Bezug zum Elsterprogramm haben:
Hätten die stornierten Bonuszinsen von 1.600 € nicht als Negativzinsen in der Steuerbescheinigung für 2017 auftauchen müssen?
Können auch wieder gutgeschriebene Steuern in der Steuerbescheinigung (476 €) aufgeführt werden und was passiert damit, wenn man in dem Jahr nur rd. 98 € (28 % von 350) Kapitalertragssteuern bezahlt und bescheinigt bekommen hat, die man wegen des voll vorhandenen Freibetrages von 1.602 € ohnehin wiederbekommt?
Oder kann und wird das Finanzamt, wenn man die Kontoauszüge vorlegt, den Steuerbescheid für 2016 abändern mit der Folge, dass ich die 476 € Steuererstattung wieder zurückzahlen müsste.
M.E. ist die Bausparkasse schadenersatzpflichtig, wenn mir Steuernachteile entstehen, weil sie widerrechtlich (durch Hinzurechnung der Bonuszinsen, OLG Celle) gekündigt hatte.
berghaus 28.02.18
Nun musste und hat die Bausparkasse diese Zinszahlung einschließlich der Steuerabzüge im Folgejahr 2017 ‚storniert‘. In der Steuerbescheinigung für 2017 ist darüber aber nichts vermerkt. Bescheinigt wurden nur die Basiszinsen für 2016 und 2017 von rd. 350 €, wobei ein Teilbetrag der Basiszinsen für 2016 von 120 € sozusagen in beiden Steuerbescheiden auftaucht.
Die Bausparkasse schreibt, dass ich im Fall der Günstigerprüfung mit dem Finanzamt sprechen soll, wie weiter verfahren werden soll. Das will ich auch tun, möchte aber nicht so unwissend dort hingehen.
Meine Fragen, die vielleicht auch einen Bezug zum Elsterprogramm haben:
Hätten die stornierten Bonuszinsen von 1.600 € nicht als Negativzinsen in der Steuerbescheinigung für 2017 auftauchen müssen?
Können auch wieder gutgeschriebene Steuern in der Steuerbescheinigung (476 €) aufgeführt werden und was passiert damit, wenn man in dem Jahr nur rd. 98 € (28 % von 350) Kapitalertragssteuern bezahlt und bescheinigt bekommen hat, die man wegen des voll vorhandenen Freibetrages von 1.602 € ohnehin wiederbekommt?
Oder kann und wird das Finanzamt, wenn man die Kontoauszüge vorlegt, den Steuerbescheid für 2016 abändern mit der Folge, dass ich die 476 € Steuererstattung wieder zurückzahlen müsste.
M.E. ist die Bausparkasse schadenersatzpflichtig, wenn mir Steuernachteile entstehen, weil sie widerrechtlich (durch Hinzurechnung der Bonuszinsen, OLG Celle) gekündigt hatte.
berghaus 28.02.18
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