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Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

    Wenn als Kosten für das Gerüst nur Arbeitskosten ausgewiesen sind, was stört dich daran? Kein Handwerksbetrieb muss eine Gerüstmiete verlangen, die meisten tun es allerdings.

    Ich hatte bei meinem Malerbetrieb das Problem genau andersherum. Da war auf der Rechnung nur ein Gerüstpreis je m² angegeben, in dem auch die Auf- und Abbaukosten sowie die Transportkosten steckten.

    Da musste ich mehrfach nachfassen, bis mir der Rechnungsersteller auch diese Kosten in der Rechnung aufgliederte, obwohl ich bereits bei der Auftragserteilung die Aufteilung von Material- und Arbeitskosten
    vorgegeben hatte.

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  • anjamitternacht
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    dann passt doch Alles.
    Wo hast du ein Problem gesehen.
    Deine Adresse interessiert hier niemanden.
    Es drehte sich darum Ust. ausgewiesen ja/nein

    Gruß FIGUL
    Weil die Rechnung nicht detailliert dargestellt ist und ich leider nicht weiß, ob die Kosten für das Gerüst , also An- und Abbau inkl. Standzeit, als Lohnkosten von dem Finanzamt anerkannt werden, sie sind ja in den Kosten der Dachdeckerarbeiten inbegriffen

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

    Zitat von anjamitternacht Beitrag anzeigen
    Natürlich habe die Rechnung gekürzt (u.a. Adresse weggelassen)..........suche ja keine neuen Freunde
    Hier noch die Rückseite:
    http://fs1.directupload.net/images/180228/uxc9ju8n.jpg
    Ist das ausreichend für das Finanzamt?
    Hallo,

    dann passt doch Alles.
    Wo hast du ein Problem gesehen.
    Deine Adresse interessiert hier niemanden.
    Es drehte sich darum Ust. ausgewiesen ja/nein

    Gruß FIGUL

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

    Ok, dann kann die Umsatzsteuer natürlich in Relation zu den Arbeitskosten berücksichtigt werden.

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  • anjamitternacht
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

    Natürlich habe die Rechnung gekürzt (u.a. Adresse weggelassen)..........suche ja keine neuen Freunde
    Hier noch die Rückseite:
    http://fs1.directupload.net/images/180228/uxc9ju8n.jpg
    Ist das ausreichend für das Finanzamt?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    So habe ich die Frage der TE zumindest verstanden.
    Ja, vermuten kann man das. Auch wenn die Formulierung

    Zitat von anjamitternacht Beitrag anzeigen
    Muss ich einfach die 19% dazu addieren (ist bei glatten 2000 ja nicht schwierig, kann sogar ich, ohne Hilfe von Taschenrechner)?
    nicht soo zuverlässig auf ausgewiesene Umsatzsteuer hinweist.

    Vermuten kann man auch dass es sich um ein selbstgenutztes Haus handelt.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

    Umsatzsteuer darfst Du natürlich nur ansetzen, wenn auch welche in Rechnung gestellt wurde.
    Das ist unbestritten! Die Umsatzsteuer wird allerdings auf vielen Rechnungen nicht auf Material und Arbeitskosten aufgeteilt, diese Aufteilung darf der Steuerpflichtige selbst berechnen.

    So habe ich die Frage der TE zumindest verstanden.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

    Zitat von anjamitternacht Beitrag anzeigen
    Mir ist bekannt, dass Lohn- und Fahrtkosten erstattet
    Da fehlt ein Wort. Jedenfalls: wenn Du jemanden hast der Dir das erstattet, dann ist alles gut. Das Finanzamt erstattet die Lohn- und Fahrtkosten nicht.

    Es muss auf alle Fälle aus der Rechnung erkennbar sein, wo die Arbeiten ausgeführt wurden. Und zwar entweder in Deinem Haushalt oder in der von Dir vermieteten Wohnung.

    Umsatzsteuer darfst Du natürlich nur ansetzen, wenn auch welche in Rechnung gestellt wurde.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

    Der UPload ist einwandfrei zu lesen
    Inzwischen ja! An meinen Monitoreinstellungen lag das nicht.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

    Hallo,
    @Charlie24
    Schau mal nach deinen Monitoreinstellungen.
    Der UPload ist einwandfrei zu lesen

    @anjamitternacht.
    Was gefällt dir nicht an der Rechnung?
    Wie es ausschaut fehlt noch ein Teil beim Upload.
    Vielleicht ist die Summe (Arbeitslohn+Material) auf der Rückseite.
    MwSt muss ausgewiesen werden, Ausnahme Kleinunternehmer(trifft das hier zu?)

    Gruß FIGUL

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

    Ich habe leider keine Lupe zur Hand, um deinen Upload lesen zu können!

    Gerüstauf- und Abbaukosten wären natürlich Arbeitskosten, aber das rechnen viele Handwerker leider nicht so ab. Diese Erfahrung habe ich vor 3 Jahren mit einem Malerbetrieb auch machen müssen.

    Die Handwerkerleistungen musst du 2018 erklären. Die anteilige Umsatzsteuer darfst du selbst berechnen.

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  • Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung

    Hi,
    habe heute eine Handwerkerrechnung erhalten! Scheint ein sechs-jähriger Junge erstellt zu haben oder jemand , der keine sonderliche Lust verspürte !
    Keine detaillierte Aufstellung, sehr einfach gehalten, Arbeiterkosten glatt 2.000 Euro (ohne MwSt.)
    Mir ist bekannt, dass Lohn- und Fahrtkosten erstattet , aber keine Materialien, die für die Arbeiten nötig werden!
    Wie sieht es aber mit einem Gerüst aus!
    Die Rechnung habe ich eingefügt.... (sehe gerade, man kann keine Fotos einfügen, deshalb Link zum Bild
    Werde ich damit, bei dem Finanzamt Schwierigkeiten bekommen oder geht das so durch? Eigentlich sollte das ein erfahrener Handwerkbetrieb das ja wissen und eine Rechnung ausstellen, mit dem das Finanzamt umgehen kann!?

    Zusammenfassend meine Fragen:
    1. Wird das Finanzamt diese Rechnung akzeptieren?
    2. Muss ich diese Rechnung dann, im nächsten Jahr, für die Lohnsteuererstattung 2018 beantragen? Arbeiten waren ja 2017, die Rechnung erhielt ich erst heute
    3. Arbeiterkosten wurden ja nur Netto angeführt, man darf aber brutto abrechnen....Muss ich einfach die 19% dazu addieren (ist bei glatten 2000 ja nicht schwierig, kann sogar ich, ohne Hilfe von Taschenrechner)?

    http://fs5.directupload.net/images/180228/lb6hrd2w.jpg
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