AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung
Wenn als Kosten für das Gerüst nur Arbeitskosten ausgewiesen sind, was stört dich daran? Kein Handwerksbetrieb muss eine Gerüstmiete verlangen, die meisten tun es allerdings.
Ich hatte bei meinem Malerbetrieb das Problem genau andersherum. Da war auf der Rechnung nur ein Gerüstpreis je m² angegeben, in dem auch die Auf- und Abbaukosten sowie die Transportkosten steckten.
Da musste ich mehrfach nachfassen, bis mir der Rechnungsersteller auch diese Kosten in der Rechnung aufgliederte, obwohl ich bereits bei der Auftragserteilung die Aufteilung von Material- und Arbeitskosten
vorgegeben hatte.
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Keine Ankündigung bisher.
Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung
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AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
dann passt doch Alles.
Wo hast du ein Problem gesehen.
Deine Adresse interessiert hier niemanden.
Es drehte sich darum Ust. ausgewiesen ja/nein
Gruß FIGUL
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AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung
Zitat von anjamitternacht Beitrag anzeigenNatürlich habe die Rechnung gekürzt (u.a. Adresse weggelassen)..........suche ja keine neuen Freunde
Hier noch die Rückseite:
http://fs1.directupload.net/images/180228/uxc9ju8n.jpg
Ist das ausreichend für das Finanzamt?
dann passt doch Alles.
Wo hast du ein Problem gesehen.
Deine Adresse interessiert hier niemanden.
Es drehte sich darum Ust. ausgewiesen ja/nein
Gruß FIGUL
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AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung
Ok, dann kann die Umsatzsteuer natürlich in Relation zu den Arbeitskosten berücksichtigt werden.
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AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung
Natürlich habe die Rechnung gekürzt (u.a. Adresse weggelassen)..........suche ja keine neuen Freunde
Hier noch die Rückseite:
http://fs1.directupload.net/images/180228/uxc9ju8n.jpg
Ist das ausreichend für das Finanzamt?
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AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenSo habe ich die Frage der TE zumindest verstanden.
Zitat von anjamitternacht Beitrag anzeigenMuss ich einfach die 19% dazu addieren (ist bei glatten 2000 ja nicht schwierig, kann sogar ich, ohne Hilfe von Taschenrechner)?
Vermuten kann man auch dass es sich um ein selbstgenutztes Haus handelt.
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AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung
Umsatzsteuer darfst Du natürlich nur ansetzen, wenn auch welche in Rechnung gestellt wurde.
So habe ich die Frage der TE zumindest verstanden.
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Zitat von anjamitternacht Beitrag anzeigenMir ist bekannt, dass Lohn- und Fahrtkosten erstattet
Es muss auf alle Fälle aus der Rechnung erkennbar sein, wo die Arbeiten ausgeführt wurden. Und zwar entweder in Deinem Haushalt oder in der von Dir vermieteten Wohnung.
Umsatzsteuer darfst Du natürlich nur ansetzen, wenn auch welche in Rechnung gestellt wurde.
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AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung
Der UPload ist einwandfrei zu lesen
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AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung
Hallo,
@Charlie24
Schau mal nach deinen Monitoreinstellungen.
Der UPload ist einwandfrei zu lesen
@anjamitternacht.
Was gefällt dir nicht an der Rechnung?
Wie es ausschaut fehlt noch ein Teil beim Upload.
Vielleicht ist die Summe (Arbeitslohn+Material) auf der Rückseite.
MwSt muss ausgewiesen werden, Ausnahme Kleinunternehmer(trifft das hier zu?)
Gruß FIGUL
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AW: Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung
Ich habe leider keine Lupe zur Hand, um deinen Upload lesen zu können!
Gerüstauf- und Abbaukosten wären natürlich Arbeitskosten, aber das rechnen viele Handwerker leider nicht so ab. Diese Erfahrung habe ich vor 3 Jahren mit einem Malerbetrieb auch machen müssen.
Die Handwerkerleistungen musst du 2018 erklären. Die anteilige Umsatzsteuer darfst du selbst berechnen.
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Handwerkerrechnung von Kinderhand erstellt? So absetzung
Hi,
habe heute eine Handwerkerrechnung erhalten! Scheint ein sechs-jähriger Junge erstellt zu haben oder jemand , der keine sonderliche Lust verspürte !
Keine detaillierte Aufstellung, sehr einfach gehalten, Arbeiterkosten glatt 2.000 Euro (ohne MwSt.)
Mir ist bekannt, dass Lohn- und Fahrtkosten erstattet , aber keine Materialien, die für die Arbeiten nötig werden!
Wie sieht es aber mit einem Gerüst aus!
Die Rechnung habe ich eingefügt.... (sehe gerade, man kann keine Fotos einfügen, deshalb Link zum Bild
Werde ich damit, bei dem Finanzamt Schwierigkeiten bekommen oder geht das so durch? Eigentlich sollte das ein erfahrener Handwerkbetrieb das ja wissen und eine Rechnung ausstellen, mit dem das Finanzamt umgehen kann!?
Zusammenfassend meine Fragen:
1. Wird das Finanzamt diese Rechnung akzeptieren?
2. Muss ich diese Rechnung dann, im nächsten Jahr, für die Lohnsteuererstattung 2018 beantragen? Arbeiten waren ja 2017, die Rechnung erhielt ich erst heute
3. Arbeiterkosten wurden ja nur Netto angeführt, man darf aber brutto abrechnen....Muss ich einfach die 19% dazu addieren (ist bei glatten 2000 ja nicht schwierig, kann sogar ich, ohne Hilfe von Taschenrechner)?
http://fs5.directupload.net/images/180228/lb6hrd2w.jpgStichworte: -
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