Liebes Forum,
im Mantelbogen letztes Jahr gab es auf S. 4 noch einen Abschnitt zu sonstigen Angaben und Anträgen bei nur zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht. Dort konnte man ausländische Einkünfte eintragen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Dieser Abschnitt ist jetzt veschwunden, es können nur noch Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, eingetragen werden. Ich erziele aber im Ausland nach meinem Wegzug 2017 aber ein Einkommen, keine Ersatzleistungen.
Weiß jemand, wo die entsprechenden Felder nun zu finden sind?
im Mantelbogen letztes Jahr gab es auf S. 4 noch einen Abschnitt zu sonstigen Angaben und Anträgen bei nur zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht. Dort konnte man ausländische Einkünfte eintragen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Dieser Abschnitt ist jetzt veschwunden, es können nur noch Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, eingetragen werden. Ich erziele aber im Ausland nach meinem Wegzug 2017 aber ein Einkommen, keine Ersatzleistungen.
Weiß jemand, wo die entsprechenden Felder nun zu finden sind?
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