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AG verweigert Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwand

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    AG verweigert Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwand

    Hallo,

    meine Elster-Steuererklärung ist fertig und nun fehlt mir nur noch die Bescheinigung meines Arbeitgebers über den Verpflegungsmehraufwand für die Tage, an denen ich länger als 8 Stunden von 1. Tätigkeitsstätte abwesend war. Ich arbeite als angestellter Dachdecker und es geht um die Arbeitstage, an denen ich vom Wohnort zur 1. Tätigkeitsstätte, von dort zu Tagesbaustellen und wieder zurück zur 1. Tätigkeitsstätte (Bauhof) fahre. Diese Tagesbaustellen sind häufig weit entfernt und bei 8 Stunden Arbeitszeit + Fahrtzeit bin ich deutlich länger als 8 Stunden unterwegs.

    Mein Arbeitgeber weigert sich für diese Tage eine Bescheinigung über Verpflegungsmehraufwand auszustellen. Ständig werde ich vertröstet und ich solle doch im Lohnbüro nachfragen. Die schicken mich mit meinem Anliegen wieder zurück zum Chef. Deswegen wende ich mich heute an das Elster-Forum.

    Also bleibt mir doch nur eine Möglichkeit, oder? Ich teile dem Finanzamt diesen Sachverhalt schriftlich mit und gebe bei den Reisekosten diese tatsächlich angefallenen Auswärtstage an. Bliebe als Alternative noch einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Aber das würde wirtschaftlich ja keinen Sinn machen. Bin grad ziemlich ratlos.

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß, Jürgen

    #2
    AW: AG verweigert Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwand

    Zitat von Herr Schlaflos Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ...........Deswegen wende ich mich heute an das Elster-Forum.

    Also bleibt mir doch nur eine Möglichkeit, oder? Ich teile dem Finanzamt diesen Sachverhalt schriftlich mit und gebe bei den Reisekosten diese tatsächlich angefallenen Auswärtstage an. Bliebe als Alternative noch einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Aber das würde wirtschaftlich ja keinen Sinn machen. Bin grad ziemlich ratlos.

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß, Jürgen
    Hallo Herr Schlaflos,

    das Forum kann dir ja leider nicht dabei helfen,dass du deine Arbeitgeberbescheinigung bekommst.
    Ein Hinweis in einem Anschreiben an deinen zuständigen Bearbeiter deiner Steuererklärung bezüglich der geltend gemachten Aufwendungen ist ein gängiger Weg und dann schaust du was da Finanzamt macht bei der Bearbeitung deiner Steuererklärung.

    Tschüß

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      #3
      AW: AG verweigert Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwand

      Ich war bisher der Meinung, dass zur Berechnung der Abwesenheitstunden immer die Abwesenheit von der Wohnung maßgebend sei.

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        #4
        AW: AG verweigert Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwand

        Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
        Ich war bisher der Meinung, dass zur Berechnung der Abwesenheitstunden immer die Abwesenheit von der Wohnung maßgebend sei.
        Hallo,

        bei Sammeltreffpunkt nicht

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: AG verweigert Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwand

          Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
          Ich war bisher der Meinung, dass zur Berechnung der Abwesenheitstunden immer die Abwesenheit von der Wohnung maßgebend sei.
          Abwesenheit von der Wohnung *und* der ersten Tätigkeitsstätte.

          Wenn man erst zur ersten Tätigkeitsstätte fährt (wie beschrieben), beginnt die Zeit für die Auswärtstätigkeit erst dann zu laufen, wenn man von dort in Richtung Baustelle wieder losfährt.

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            #6
            AW: AG verweigert Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwand

            Die Abwesenheit von der Wohnung zählt nur in den Fällen, wo der Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte im Sinne von § 9 Absatz 4 EStG hat oder wenn eine Dienstreise direkt von zu Hause aus angetreten wird.

            @FIGUL
            Ein Sammelpunkt ist keine erste Tätigkeitsstätte. Er wird nur hinsichtlich der Entfernungspauschale einer solchen gleichgestellt.

            @Charlie24

            Früher juckt heute keinen Amtsschimmel mehr. Das aktuelle Reisekostenrecht gilt seit 2014.
            Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 06.03.2018, 12:46.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: AG verweigert Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwand

              Die Abwesenheit von der Wohnung zählt nur in den Fällen, wo der Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte im Sinne von § 9 Absatz 4 EStG hat.
              Naja! Wenn ich früher eine Dienstreise direkt von meiner Wohnung aus angetreten habe, wurde die Abwesenheit wie ermittelt?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: AG verweigert Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwand

                Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                @Charlie24 ... Früher
                Die Zeitreise hast aber Du jetzt angetreten, Beamtenschweiß!

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                  #9
                  AW: AG verweigert Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwand

                  Früher juckt heute keinen Amtsschimmel mehr. Das aktuelle Reisekostenrecht gilt seit 2014.
                  Im Jahr 2014 bin ich allerdings noch dienstlich gereist, deshalb weiß ich das auch selbst.

                  @Beamtenschweiß
                  Noch ein Tipp: Ich würde davon abraten, hier im Forum Beiträge einfach zu löschen. Die werden nämlich nicht wirklich gelöscht!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: AG verweigert Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwand

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Im Jahr 2014 bin ich allerdings noch dienstlich gereist, deshalb weiß ich das auch selbst.

                    @Beamtenschweiß
                    Noch ein Tipp: Ich würde davon abraten, hier im Forum Beiträge einfach zu löschen. Die werden nämlich nicht wirklich gelöscht!
                    Ich lösche auch, wenn ein Eintrag überflüssig oder überholt ist.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: AG verweigert Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwand

                      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                      Ich lösche auch, wenn ein Eintrag überflüssig oder überholt ist.
                      Das ist ja auch nicht verboten. Es kommt doch immer darauf an, was in so einem gelöschten Beitrag konkret drin steht oder stand.

                      Tatsache ist jedenfalls, dass ich mir gelöschte Beiträge per Knopfdruck samt Inhalt wieder anzeigen lassen kann und das ist ja vom Verfasser des Beitrags eventuell gar nicht gewünscht.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: AG verweigert Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwand

                        @Charlie24

                        Ich kann nichts dafür, dass du Langeweile hast und dir deshalb sogar gelöschte Beiträge ansiehst.

                        Aber wie heißt es so schön: Der Lauscher an der Wand....

                        Sei doch froh, dass ich manche nicht ganz so freundlich formulierte Beiträge wieder lösche.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          AW: AG verweigert Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwand

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          ......Tatsache ist jedenfalls, dass ich mir gelöschte Beiträge per Knopfdruck samt Inhalt wieder anzeigen lassen kann .........
                          Hallo,

                          ich glaube auch nicht, dass es die Aufgabe der Moderatoren ist, gelöschte Beiträge eines Nutzers wiederherzustellen.

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: AG verweigert Bescheinigung für Verpflegungsmehraufwand

                            ich glaube auch nicht, dass es die Aufgabe der Moderatoren ist, gelöschte Beiträge eines Nutzers wiederherzustellen.
                            Das wird ja auch nicht gemacht. Ich persönlich würde aber einen ohne Grund unfreundlich formulierten Beitrag vor dem Löschen inhaltlich überarbeiten.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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