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Kirchenaustritt im September, zahle aber weiterhin

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    Kirchenaustritt im September, zahle aber weiterhin

    Liebe Forumsgemeinde,

    ich bin Anfang September 2017 in Hessen aus der katholischen Kirche ausgetreten. Nun ist mir auf der Lohnabrechnung aufgefallen, dass dennoch weiterhin Kirchensteuer entrichtet wird. Daraus ergeben sich für mich zwei Fragen:

    1. Wie gebe ich im ElsterFormular für 2017 dann an, dass ich nicht ganzjährig kirchensteuerpflichtig war?
    2. Sorgen diese Angaben dafür, dass die Steuer künftig nicht mehr einbehalten wird, oder muss ich noch gesondert Meldung machen? Wenn ja: Wo? Laut Standesamt sollte das ein automatisierter Prozess sein, funktioniert hat das scheinbar nicht.

    Vielen Dank für die Hilfe und einen schönen Dienstag,

    Dingbats

    #2
    AW: Kirchenaustritt im September, zahle aber weiterhin

    Zitat von Dingbats Beitrag anzeigen
    2. Sorgen diese Angaben dafür, dass die Steuer künftig nicht mehr einbehalten wird, oder muss ich noch gesondert Meldung machen? Wenn ja: Wo? Laut Standesamt sollte das ein automatisierter Prozess sein, funktioniert hat das scheinbar nicht.

    Vielen Dank für die Hilfe und einen schönen Dienstag,

    Dingbats
    Hallo Dingbats,

    grundsätzlich sollte das so funktionieren das die Meldebehörde Änderungen des Familienstandes Heirat, Scheidung und Kirchenzugehörigkeit in die ELSTAM Datenbank eingespielt werden und dein Arbeitgeber eigentlich monatliche Änderungslisten erhält, so dass er diese Sachen, dann beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
    Frag mal beim Arbeitgeber nach und rufe mal dein zuständiges Finanzamt an, was bei ELSTAM hinterlegt ist.

    Tschüß

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      #3
      AW: Kirchenaustritt im September, zahle aber weiterhin

      Wen Du in der Jahreserklärung statt rk vd angibst, aber Kirchensteuer einbehalten wurde, dürfte das schon auffallen. Ansonsten in Zeile 98 Hauptvordruck erläutern.

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        #4
        AW: Kirchenaustritt im September, zahle aber weiterhin

        1. Wie gebe ich im ElsterFormular für 2017 dann an, dass ich nicht ganzjährig kirchensteuerpflichtig war?
        Man kann die Religionszugehörigkeit im Hauptvordruck über den Button Religionswechsel / monatliche Angabe auch monatsweise erklären. Zeile 98 ist da eigentlich nicht zwingend, schadet aber auch nicht.

        2. Sorgen diese Angaben dafür, dass die Steuer künftig nicht mehr einbehalten wird, oder muss ich noch gesondert Meldung machen?
        Wie schon geschrieben, du musst das ELStAM-Thema selbst klären, die Einkommensteuererklärung für 2017 hilft dir da nicht!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Kirchenaustritt im September, zahle aber weiterhin

          Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

          Zitat von holzgoe
          Hallo Dingbats,

          grundsätzlich sollte das so funktionieren das die Meldebehörde Änderungen des Familienstandes Heirat, Scheidung und Kirchenzugehörigkeit in die ELSTAM Datenbank eingespielt werden und dein Arbeitgeber eigentlich monatliche Änderungslisten erhält, so dass er diese Sachen, dann beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
          Frag mal beim Arbeitgeber nach und rufe mal dein zuständiges Finanzamt an, was bei ELSTAM hinterlegt ist.

          Tschüß
          Hi holzgoe,

          bei meinem Arbeitgeber habe ich bereits nachgefragt und genau diese Info erhalten. Also dass auch in den monatlichen Updates keine Änderung festzustellen ist und mir die Lohnbuchhaltung deshalb nicht helfen kann, weil sie (nachvollziehbarerweise) an die Daten gebunden ist.

          Zitat von Charlie24
          Man kann die Religionszugehörigkeit im Hauptvordruck über den Button Religionswechsel / monatliche Angabe auch monatsweise erklären. Zeile 98 ist da eigentlich nicht zwingend, schadet aber auch nicht.
          Alles klar, vielen Dank für den Tipp!

          Zitat von Charlie24
          Wie schon geschrieben, du musst das ELStAM-Thema selbst klären, die Einkommensteuererklärung für 2017 hilft dir da nicht!
          Hier bin ich aber, wie holzgoe schrieb, grundsätzlich beim Finazamt richtig? Oder muss ich wieder über die Meldebehörde?

          Vielen Dank und beste Grüße,
          Dingbats

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            #6
            AW: Kirchenaustritt im September, zahle aber weiterhin

            Das Finanzamt kann Dir sagen, was in der ELStAM-Datenbank abliegt. WENN da aber weiterhin rk abliegt, kann das Finanzamt das nicht ändern. DANN musst Du bei Deinem Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro und klären, warum da noch rk abliegt bzw. dass das DORT geändert wird.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Kirchenaustritt im September, zahle aber weiterhin

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Das Finanzamt kann Dir sagen, was in der ELStAM-Datenbank abliegt. WENN da aber weiterhin rk abliegt, kann das Finanzamt das nicht ändern. DANN musst Du bei Deinem Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro und klären, warum da noch rk abliegt bzw. dass das DORT geändert wird.
              Dann werde ich das so machen, vielen Dank!

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                #8
                AW: Kirchenaustritt im September, zahle aber weiterhin

                Hinweis:
                Man kann die eigenen ELStAM auch in MeinElster vollelektronisch abfragen.
                Dann hat man zumindest mal die Info, was aktuell bei der Finanzverwaltung gespeichert ist.
                Sollte das unzutreffend sein, dann am besten nochmal mit der Austrittsbescheinigung zur Meldestelle(Bürgerbüro) gehen und dort reklamieren.

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