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Unter Steuerfreibetrag - Trotzdem Werbungskosten geltend machen?

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    Unter Steuerfreibetrag - Trotzdem Werbungskosten geltend machen?

    Hallo liebe Nutzer,

    ich bin das erste Jahr im Berufsleben uns stehe nun vor dem folgenden Problem:
    Seit September bin ich in Teilzeit auf einer Qualifizierungsstelle an der Universität angestellt (Promotion). Nun liege ich für das Jahr 2017 mit dem Verdienst knapp unter dem Steuerfreibetrag und habe Anspruch, meine komplette Steuer zurück zu bekommen. Zusätzlich habe ich von September bis Februar eine Weiterbildung zur Psychologischen Sachverständigen im Familienrecht gemacht (passend zum Studium), welche mich 2700 Euro gekostet hat. Diese Ausbildungskosten möchte ich nach Möglichkeit zurück erstattet bekommen. Die Rechnungen der Ausbildung sind gestaffelt auf September, Oktober, November und Januar ausgestellt.
    Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, trotz dass ich meine Steuer sowieso komplett zurück bekomme, zusätzlich die Ausbildungskosten erstattet zu bekommen? Da ich so wenig im letzten Jahr verdient habe, hätte ich die Erstattung dringend notwendig. Kann ich die Ausbildung ansonsten vielleicht im nächsten Jahr in die Steuerklärung aufnehmen, auch wenn der Großteil der Rechnungen aus 2017 stammt?

    Es wäre toll, wenn jemand eine (hoffentlich positive) Antwort weiß, wie ich meine Ausbildungskosten erstattet bekommen kann. Es wäre doch schade, wenn ich das Geld nicht bekommen hätte, aus dem Grund, dass ich insgesamt zu wenig verdient habe.

    Danke im Voraus

    #2
    AW: Unter Steuerfreibetrag - Trotzdem Werbungskosten geltend machen?

    Zitat von ssnorkfraeulein Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Nutzer,

    ich bin das erste Jahr im Berufsleben uns stehe nun vor dem folgenden Problem:
    Seit September bin ich in Teilzeit auf einer Qualifizierungsstelle an der Universität angestellt (Promotion). Nun liege ich für das Jahr 2017 mit dem Verdienst knapp unter dem Steuerfreibetrag und habe Anspruch, meine komplette Steuer zurück zu bekommen. Zusätzlich habe ich von September bis Februar eine Weiterbildung zur Psychologischen Sachverständigen im Familienrecht gemacht (passend zum Studium), welche mich 2700 Euro gekostet hat. Diese Ausbildungskosten möchte ich nach Möglichkeit zurück erstattet bekommen. Die Rechnungen der Ausbildung sind gestaffelt auf September, Oktober, November und Januar ausgestellt.
    Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, trotz dass ich meine Steuer sowieso komplett zurück bekomme, zusätzlich die Ausbildungskosten erstattet zu bekommen? Da ich so wenig im letzten Jahr verdient habe, hätte ich die Erstattung dringend notwendig. Kann ich die Ausbildung ansonsten vielleicht im nächsten Jahr in die Steuerklärung aufnehmen, auch wenn der Großteil der Rechnungen aus 2017 stammt?

    Es wäre toll, wenn jemand eine (hoffentlich positive) Antwort weiß, wie ich meine Ausbildungskosten erstattet bekommen kann. Es wäre doch schade, wenn ich das Geld nicht bekommen hätte, aus dem Grund, dass ich insgesamt zu wenig verdient habe.

    Danke im Voraus

    Hallo,

    wie kommst du auf die Idee, dass du die Ausbildungskosten erstattet bekommst.
    Sie mindern nur das zu versteuernde Einkommen.
    Das ist in deinem Fall aber völlig egal.
    Absetzen kannst du Kosten nur in dem Jahr in dem sie angefallen sind.
    Also Januar absetzen in der Erklärung 2018.
    Der Rest löst sich hier in Rauch auf

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Unter Steuerfreibetrag - Trotzdem Werbungskosten geltend machen?

      Ersteinmal danke für die Antwort. Da habe ich mich blöd ausgedrückt, ich meine nicht, dass ich sie erstattet bekomme, sondern dass ich sie von der Steuer absetzen kann - eventuell im Folgejahr (2018), in dem ich dann tatsächlich das ganze Jahr über Geld verdiene.

      Kommentar


        #4
        AW: Unter Steuerfreibetrag - Trotzdem Werbungskosten geltend machen?

        Es wäre doch schade, wenn ich das Geld nicht bekommen hätte, aus dem Grund, dass ich insgesamt zu wenig verdient habe.
        Die Fortbildungskosten selbst bekommt man sowieso nicht vom Finanzamt erstattet. Das sind Werbungskosten, die allerdings in deinem Fall nicht zu
        einer Erstattung der darauf entfallenden Steuern führen, da ja wegen der insgesamt zu geringen Einkünfte ohnehin keine Steuern bezahlt werden müssen.

        Das ist persönliches Pech, aber nicht zu ändern. Geltend machen kann man die Ausgaben immer nur in dem Jahr, in dem man die Rechnungen bezahlt hat,
        es gibt da keine Vortragsmöglichkeiten in die Zukunft.

        Im Übrigen ist das kein Thema der elektronischen Steuererklärung, sondern im geltenden Steuerrecht so geregelt!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Unter Steuerfreibetrag - Trotzdem Werbungskosten geltend machen?

          Grundsätzlich gilt das Abflussprinzip.
          Ausgaben können nur in dem Jahr angesetzt werden, in dem sie anfallen.
          Verlustausgleich ist erst dann möglich, wenn man/frau insgesamt auf negative Einkünfte kommt.

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