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Datenübernahme

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    Datenübernahme

    Schön. die Datenübernahme funktioniert, aber warum werden nicht die Daten aus der alten Erklärung in den anderen Bereichen kopiert, würde die ganze Erklärung deutlich erleichtern.

    #2
    AW: Datenübernahme

    Welches Programm wird genutzt?
    Welche Daten fehlen bzw. welche werden übernommen?
    Geht es wirklich um die Datenübernahme aus dem Vorjahr oder um den Datenabruf der elektronischen Belege?

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      #3
      AW: Datenübernahme

      Ich denke Elsterformular, der Datenabruf aus 2017 hat funktioniert, die Steuerbescheinigung aus 2017 ist neu, aber alle anderen angaben wie z.B. Anlage V fehlen, Werbungskosten in N fehlen
      Danke für hilfreiche Antworten

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        #4
        AW: Datenübernahme

        Also wenn *beides* gemacht werden soll (also Datenübernahme aus dem Vorjahr *und* Datenabruf der neuen Werte), dann zuerst die Daten aus dem Vorjahr übernehmen (Menüpunkt "Datenübernahme") und danach die neuen Daten von den Servern der Finanzverwaltung abrufen (Menüpunkt "Belegabruf").

        Damit werden dann erst mal die Werte aus dem Vorjahr übernommen und im zweiten Schritt mit den (soweit vorhanden) aktuelleren Daten überschrieben.

        Man muss dem Programm ausdrücklich sagen, dass man beides möchte.
        Wenn nur der Datenabruf gemacht wird, weiß das Programm im Zweifelsfall ja nichts von den Vorjahreswerten (bzw. wo die Erklärung für das Vorjahr abgespeichert ist, aus der die Daten stammen sollen).

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          #5
          AW: Datenübernahme

          Danke, ich habs hingekriegt immer den gleichen weg,jetzt hats funktioniert sehr hakelig das Programm

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            #6
            AW: Datenübernahme

            Damit werden dann erst mal die Werte aus dem Vorjahr übernommen und im zweiten Schritt mit den (soweit vorhanden) aktuelleren Daten überschrieben.
            Wenn bereits im Vorjahr der Belegabruf genutzt wurde, was ElsterFormular beim Start einer Datenübernahme aus dem Vorjahr zwischenzeitlich automatisch erkennt,
            zieht ElsterFormular, sofern man dem zustimmt, den Belegabruf vor. Das ist auch besser so, da das Überschreiben von Daten aus dem Vorjahr mit den aktuellen Daten
            aus dem Belegabruf nicht immer wirklich klappt.
            Angehängte Dateien
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Datenübernahme

              Ich habe zuerst die Erklärung aus dem Vorjahr übernommen und dann den Belegabruf gemacht,
              gab auch keine Probleme.

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