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Belege Erhaltungsaufwendungen Anlage V

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    Belege Erhaltungsaufwendungen Anlage V

    Muß man trotz „ Belegfreiheit“ ab 2017 bei Erhaltungsaufwendungen Anlage V weiterhin Belege einreichen? Für eine Antwort wäre ich dankbar.

    #2
    AW: Belege Erhaltungsaufwendungen Anlage V

    Muß man trotz „ Belegfreiheit“ ab 2017 bei Erhaltungsaufwendungen Anlage V weiterhin Belege einreichen? Für eine Antwort wäre ich dankbar

    Hallo,

    und warum?
    Dein FA meldet sich schon, wenn es etwas haben will.
    Ab 2017 heisst es: Belege NUR auf Anforderung

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Belege Erhaltungsaufwendungen Anlage V

      Ich habe auch schon vor 2017 Belege bei der Anlage V nur nach Aufforderung eingereicht.
      Gab keine Schwierigkeiten.

      Kommentar


        #4
        AW: Belege Erhaltungsaufwendungen Anlage V

        Belege (also Rechnungen) habe ich zur Anlage V noch nie eingereicht, bei größeren Erhaltungsaufwendungen habe ich in der Vergangenheit immer Aufstellungen über die Zusammensetzung an das Finanzamt gegeben,

        weil man die Zeile 39 bei ElsterFormular nicht duplizieren kann und auch nicht angeben kann, worum es sich handelt.

        In Mein ELSTER kann man einzelne Erhaltungsaufwendungen ziemliche präzise mit Erläuterung, Rechnungsdatum etc. erklären, da würde ich das so machen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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