Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kirchensteuer Zeile 42 bei zusammenveranlagung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kirchensteuer Zeile 42 bei zusammenveranlagung

    Hallo zusammen,

    mein Name ist simon und ich wollte mich schon im Voraus für eure Hilfe bedanken.
    Ich bin mir nicht sicher aber muss ich in Zeile 42 (Sonderausgaben)bei zusammenveranlagung die gezalten kirchensteuern von meiner Frau und mir addieren und in Zeile 42 eintragen?
    Oder reicht es wenn ich in Zeile 42 nur meine gezahlten Kirchensteuer Eintrage?

    Gruß Simon

    #2
    AW: Kirchensteuer Zeile 42 bei zusammenveranlagung

    Zusammenveranlagung heißt dass Ihr eine Steuererklärung für Euch beide abgebt.

    (Warum auch sollte andernfalls nicht die Kirchensteuer nur Deiner Frau eingetragen werden?)

    Kommentar


      #3
      AW: Kirchensteuer Zeile 42 bei zusammenveranlagung

      Vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Also heißt das, dass ich die Kirchensteuer von meiner Frau und mir zusammen rechnen muss und in die Zeile 42 eintragen muss. Oder ?

      Gruß Simon

      Kommentar


        #4
        AW: Kirchensteuer Zeile 42 bei zusammenveranlagung

        ja, so isses bestimmt.

        Kommentar


          #5
          AW: Kirchensteuer Zeile 42 bei zusammenveranlagung

          Jetzt wird es interessant: Wie auch im letzten Jahr habe ich für die gem. Veranlagung die summierte Kirchensteuer uas den Anlagen N in die Zeile 42 eingetragen. Elsterformular meckert beim Check das Feld rot an. Ich habe zweimal nachgerechnet, auch jeweils auf- und abgerundet, sogar 0€ und kleine Beträge testweise angegeben, aber der Wert wird immer angemeckert.
          Kann es sich hier um einen Fehler im Programm handeln?

          Kommentar


            #6
            AW: Kirchensteuer Zeile 42 bei zusammenveranlagung

            Hallo nazgul,

            wie lautet denn die Fehlermeldung konkret ?

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              AW: Kirchensteuer Zeile 42 bei zusammenveranlagung

              Hallo, Danke der schnellen Nachfrage. Ich habe ElsterFormular aktualisiert und der Wert musste noch einmal aufgerundet werden, dann hat es gepasst.

              Kommentar


                #8
                AW: Kirchensteuer Zeile 42 bei zusammenveranlagung

                Zitat von nazgul Beitrag anzeigen
                Hallo, Danke der schnellen Nachfrage. Ich habe ElsterFormular aktualisiert und der Wert musste noch einmal aufgerundet werden, dann hat es gepasst.
                Die Auf- oder Abrundung auf volle Euro - jeweils zugunsten des Steuerpflichtigen - ist ein althergebrachter Grundsatz bei der Steuererklärung.

                Ob das irgendwo auch so in den Steuergesetzen steht, weiß ich gar nicht.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X