Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin freie Übersetzerin, 2017 Kleinunternehmerin und meine Einnahmen stammen überwiegend aus erbrachten Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland. Nun habe ich folgende Fragen:
Zählen diese innergemeinschaftlichen Lieferungen zum Gesamtumsatz hinzu, muss ich sie also in der Umsatzsteuererklärung beim Gesamtumsatz angeben? Oder muss ich sie NUR in Zeile 57 der Anlage UR (sonstige nicht steuerbare Leistungen) eintragen?
Vielen Dank und liebe Grüße!
ich bin freie Übersetzerin, 2017 Kleinunternehmerin und meine Einnahmen stammen überwiegend aus erbrachten Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland. Nun habe ich folgende Fragen:
Zählen diese innergemeinschaftlichen Lieferungen zum Gesamtumsatz hinzu, muss ich sie also in der Umsatzsteuererklärung beim Gesamtumsatz angeben? Oder muss ich sie NUR in Zeile 57 der Anlage UR (sonstige nicht steuerbare Leistungen) eintragen?
Vielen Dank und liebe Grüße!
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