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Kapitalerträge im Sinne 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 EStG -Negative Kapitalerträge

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    Kapitalerträge im Sinne 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 EStG -Negative Kapitalerträge

    Hallo. Wo kann ich die Steuerbescheinigung nach o.g. Paragraph eintragen? In der Bescheinigung steht nix weiter dazu beschrieben. Nach Paragraph 20 Abs. 1 Nr 6 EStG .....Für den genannten Vertrag sind aufgrund der Auszahlung von Leistungen negative Kapitalerträge entstanden in Höhe von Summe X.

    Wo trage ich dieses ein und wie muss ich damit umgehen?

    #2
    AW: Kapitalerträge im Sinne 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 EStG -Negative Kapitalerträge

    Lies mal hier nach:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...pitalertr%E4ge

    https://forum.elster.de/anwenderforu...pitalertr%E4ge
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kapitalerträge im Sinne 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 EStG -Negative Kapitalerträge

      Das hatte ich versucht. Das eine ist aber i Luxemburg nicht inländisch. Und muss ich diese private Rentenversicherung (nicht Riester) eigentlich irgendwo angeben? Habe dafür nur was fürs FA bekommen?

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        #4
        AW: Kapitalerträge im Sinne 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 EStG -Negative Kapitalerträge

        Wo trage ich dieses ein und wie muss ich damit umgehen?
        Ob jetzt inländisch oder nicht, war aus deinem Beitrag ja nicht ersichtlich.

        Aber die Zeilen 14 und 17 müssten doch für das Inland passen oder glaubst du nicht?

        https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post204510
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Kapitalerträge im Sinne 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 EStG -Negative Kapitalerträge

          Aus der Rentenversicherung hast du Kapitalerträge, die erst mal grundsätzlich dem gesonderten Tarif unterliegen.
          Dann wurde (ausgehend von den bisherigen Schilderungen) keine Kapitalertragsteuer darauf einbehalten.

          Damit bist du in den Zeilen 14 bis 19 der Anlage KAP.

          Wenn es eine inländische Versicherung war, dann Zeile 14.
          War es eine ausländische Versicherung, dann Zeile 15.

          Da es sich um negative Einkünfte handelt, muss zusätzlich Zeile 17 ausgefüllt werden (sollten keine anderen Einkünfte aus diesem Bereich vorliegen, dieselbe Zahl wie in Zeile 14 bzw. 15 nur ohne das Minus vorab).

          Nur falls es sich um eine Lebensversicherung auf Aktienbasis (ja, auch so was gibt es inzwischen) gehandelt hat, ist statt der Zeile 17 die Zeile 18 auszufüllen. Das müsste der Anbieter aber auch ausdrücklich bescheinigen. Hat er das nicht gemacht, ist Zeile 17 zutreffend.

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            #6
            AW: Kapitalerträge im Sinne 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 EStG -Negative Kapitalerträge

            Also bei inländische in Teile 14 KAP habe ich jetzt -447 eingetragen und in Teile 17 dann 447 ist das richtig oder muss es anders herum?

            In meinem Schreiben steht: für den genannten Vertrag sind aufgrund der Auszahlung von Leistungen negative Kapitalerträge entstanden in Höhe von -446,77 €

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              #7
              AW: Kapitalerträge im Sinne 43 Abs 1 Satz 1 Nr. 4 EStG -Negative Kapitalerträge

              ... ist das richtig oder muss es anders herum?
              Ja, das ist richtig! Das hat doch @Sabre schon geschrieben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Für 2020 sind das dann entsprechend die Zeilen 18 und 22?

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                  #9
                  Zitat von Echikongen Beitrag anzeigen
                  Für 2020 sind das dann entsprechend die Zeilen 18 und 22?
                  Ich denk Du solltest einen neuen Thread aufmachen, damit wir jetzt nicht alle hier nochmal alles durchlesen müssen.

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                    #10
                    Ich habe manchmal den Eindruck, der eine oder andere neue Benutzer verfasst hier Beiträge, ohne wirklich Fragen zu haben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Ich denk Du solltest einen neuen Thread aufmachen, damit wir jetzt nicht alle hier nochmal alles durchlesen müssen.
                      Sorry, kenne das nur aus anderen Foren, dass mehrere Threads zu gleichen Themen eher ungern gesehen werden.

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Ich habe manchmal den Eindruck, der eine oder andere neue Benutzer verfasst hier Beiträge, ohne wirklich Fragen zu haben.
                      Viel eindeutiger kann ich eine Frage nicht stellen. Deiner Antwort entnehme ich allerdings, dass ich richtig liege. Danke für die Bestätigung.

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