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zimmer im eigenen haus untervermietet

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    #16
    AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

    Man kann alles komplizierter machen als es ist, wenn man/frau mit Extremfällen kommt.

    Hier das konkrete Beispiel:

    Ich habe die Immobilie erworben, von daher habe ich einen Kaufpreis.
    Die Nebenkosten sind alle über das Konto gekommen, habe ich also auch.
    Der Landkreis ist zwar nicht in der Liste dieses Systems,
    hat aber wie jeder Landkreis einen Gutachterausschuss,
    der wiederum hat eine Geschäftsstelle.
    Dort rufe ich an, bekomme sehr bereitwillig Auskunft.
    Die Richtwerte sind veröffentlicht. Können heruntergeladen werden
    Mit diesen Werten gehe in die Ausfüllhilfe.
    Bekomme das Ergebnis, das ich in die Anlage V ein.

    Wo liegt das Problem?

    Ein Steuerberater/eine Steuerberaterin macht auch nichts anderes.
    Zuletzt geändert von XaverWdg; 16.03.2018, 19:48. Grund: Ergänzung

    Kommentar


      #17
      AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

      Da kann ich nur sagen: Glück gehabt!

      Mein oben kurz beschriebener Fall war im Übrigen kein Extremfall. Ich hatte in den letzten 3 Jahren zwei solcher Fälle in der engeren Verwandtschaft, so selten kommt das gar nicht vor.

      Natürlich gibt es Gutsachterausschüsse bzw. Geschäftsstellen, die über aktuelle und ältere Bodenrichtwerte verfügen und - üblicherweise gegen Gebühr - auch Auskunft geben können.

      In meinem Heimatlandkreis ist das aber nicht der Fall. Fragt man aktuelle Werte nach, wird man an zumeist an die Gemeinden verwiesen. Braucht man weit zurückliegende Werte,

      bekommt man zur Auskunft, dem Thema sei früher keine große Aufmerksamkeit geschenkt worden. Das scheint leider auch heute noch der Fall zu sein.

      Insoweit hat eben jeder seine eigenen Erfahrungen. Man kann bei der Aufteilung auch ein Eigentor schießen, dass dann bis zu 50 Jahre steuerliche Auswirkungen hat.

      Ein paar Zahlen in die Rechenhilfe einzutragen ist sicher ganz einfach, es sollten aber die richtigen Zahlen sein!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        dann leg mal los.
        Charlie24 hat den Hindernislauf zutreffend beschrieben

        Gruß FIGUL
        Habe ich bei meinem eigenen teilweise vermieteten Haus gemacht.
        Nach 10 Minuten war ich fertig.

        In NRW veröffentlicht jede Gemeinde den Bodenrichtwert (den man im übrigen für JEDE Aufteilung der Anschaffungskosten benötigt).
        Nur weil die Behörden in Bayern IT-mäßig hinterherhinken, bedeutet das ja nicht, dass die Tabelle schlecht ist.

        Kommentar


          #19
          AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

          Es ist anscheinend so, dass manche Landkreise die Daten freigeben,
          andere nicht.
          Etwas undurchsichtig.
          Siehe http://www.vboris.bayern.de/

          Kommentar


            #20
            AW: zimmer im eigenen haus untervermietet

            In NRW veröffentlicht jede Gemeinde den Bodenrichtwert (den man im übrigen für JEDE Aufteilung der Anschaffungskosten benötigt).
            Nur weil die Behörden in Bayern IT-mäßig hinterherhinken, bedeutet das ja nicht, dass die Tabelle schlecht ist.
            In Bayern weisen die Gemeinden unter Hinweis darauf, dass Auskünfte zu Bodenrichtwerten und aus der Kaufpreissammlung gebührenpflichtig bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich sind, in der Regel nur daraufhin
            dass bzw. zu welchem Stichtag der Gutachterausschuss neue Bodenrichtwerte veröffentlicht hat.

            Mit IT hat das Thema nichts zu tun, in manchen Landkreisen erfolgen die Feststellungen von Bodenrichtwerten einfach extrem spät, was bei steigenden Bodenpreisen natürlich auch mal von Vorteil sein kann,
            vorausgesetzt, das Finanzamt lässt sich darauf ein.

            Es ging mir auch nicht darum, das hinter der Tabelle liegende Rechenwerk schlecht zu reden, aber man sollte die Anleitung verstehen und die ist m. E. von Fachleuten für Fachleute geschrieben und für absolute Laien ziemlich schwere Kost.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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