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Kreditzinsen, Abschreibung und Vorsteuer

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    Kreditzinsen, Abschreibung und Vorsteuer

    Hallo Zusammen,

    ich habe ein Nebengewerbe angemeldet, um Fotos im Auftrag zu machen. Insbesondere auf Veranstaltungen, wie Hochzeiten, Geburtstagen etc.

    Dafür habe ich eine neue Kamera sowie ein MacBook Pro gekauft. Preis 1156,95 Euro für die Kamera und 1749 Euro für den Laptop, jeweils brutto. Hierfür habe ich einen kleinen Kredit über 2000 Euro aufgenommen, den Rest aus Ersparnissen finanziert.

    Die beiden Geräte werden ja zum Nettopreis über 7 Jahre abgeschrieben, also 2.441,98 Euro / 84 = 29,07 Euro monatlich.

    - Wann gebe ich diese 29,07 Euro als Ausgabe an? Erst am Ende des Jahres in der EÜR?

    - Wie ist das mit der Vorsteuer, kann ich die kompletten 463,98 Euro direkt zum Kauf geltend machen oder auch nur anteilig zur Abschreibung?

    - Der Kredit ist natürlich verzinst, ich gehe davon aus, dass ich die Zinsen auch komplett als Kosten absetzen kann, richtig?


    Ich habe Dienstag auch einen Termin beim Steuerberater, möchte aber etwas vorbereitet in´s Gespräch.

    Vielen Dank vorab.

    #2
    AW: Kreditzinsen, Abschreibung und Vorsteuer

    Erst am Ende des Jahres in der EÜR?
    Da deine Fragen Steuerrecht betreffen, nur soviel dazu: Ja, die AfA wird am Jahresende berechnet und man muss monatsweise rechnen.

    Ob man die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann oder nicht, hängt davon ab, ob man die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen kann bzw. will oder nicht.

    Aber das wird dir alles dein Steuerberater erklären, dafür bezahlst du ihn ja!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kreditzinsen, Abschreibung und Vorsteuer

      Hinweis
      Bei dem Laptop würde ich wg des Abschreibungszeitraums nochmals im Internet googeln.
      Findet man/frau durchaus auch andere Werte.

      - - - Aktualisiert - - -

      Mit den Fragen sind Sie bei einem Steuerberater bestens aufgehoben.
      Die wollen immer nur das Beste für (von??) einem.

      Was verlangt der Steuerberatur für die Beratung, interessiert mich, da ich auch einige Angebote für mich/für uns eingeholt habe?

      Kommentar


        #4
        AW: Kreditzinsen, Abschreibung und Vorsteuer

        Danke für die Antworten.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

        Ob man die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann oder nicht, hängt davon ab, ob man die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen kann bzw. will oder nicht.
        Ich meinte nicht die Vorsteuer, der Punkt ist mir klar und da würde ich die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen, da ich keinen Vorteil sehe, ausser, dass die Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung entfällt.

        Was ich meinte, war, kann ich die Zinsen für den Kredit von der Steuer absetzen, es sind ja schliesslich Kosten. Bin dazu aber auch fündig geworden.

        "Wird ein Kredit aufgenommen, um Ausstattung für ein Geschäfft anzuschaffen, sind die Kreditzinsen vollumfänglich als Kosten von der Steuer absetzbar. Beispiele sind Kauf von Computern, Büroausstattung, Ware etc.." Quelle: https://www.onlinekreditevergleich.d...insen-absetzen

        Ich werde dann wohl mit dem Steuerberater darüber sprechen. Die Erstberatung kostet 80 Euro.

        Viele Grüße
        Zuletzt geändert von Lautlos; 05.04.2018, 16:24.

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          #5
          AW: Kreditzinsen, Abschreibung und Vorsteuer

          Die Erstberatung kostet 80 Euro.
          Das ist ja nicht dramatisch, aber wohl doch ein günstig kalkuliertes Zeithonorar mit dem Ziel der Gewinnung neuer Kunden.

          Generell gilt die Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV -, danach kommen in der Regel Wertgebühren zum Ansatz.

          https://www.gesetze-im-internet.de/s...014420981.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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