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Fahrtkosten freiberuflich

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    Fahrtkosten freiberuflich

    Hallo, ich bin in kleinerem Umfang freiberuflich tätig und habe Kunden, denen ich Fahrtkosten in Rechnung stelle (Entfernungspauschale von 0,30 Cent/km für komplette Wegstrecke, also hin und zurück). Zusätzlich habe ich auch Kunden, bei denen ich auf die Fahrtkostenrückerstattung verzichte. Jetzt frage ich mich, wie ich die Fahrtkosten in meiner Einnahmenüberschussrechnung aufführen soll. Grundsätzlich wirken sich die vom Kunden eingeholten Fahrtkosten ja erstmal gewinnerhöhend aus, so dass ich die ja eigentlich auch trotzdem als Betriebsausgabe kenntlich machen dürfte, damit sich diese wiederum gewinnmindernd auswirken oder liege ich da falsch und ich darf dann nur noch solche Reisekosten als Betriebsausgabe geltend machen, bei denen ich keine Kostenerstattung vom Kunden bekommen habe?
    Herzlichen Dank im Voraus für Rückmeldungen/Tipps und freundliche Grüße

    #2
    AW: Fahrtkosten freiberuflich

    Alles was du vereinnahmst sind Betriebseinnahmen.

    Alles was du verausgabst, Betriebsausgaben.

    So einfach ist das. Wenn du einem Kunden die Fahrtkosten nicht berechnest, sind deine Einnahmen automatisch geringer. Gefahren bist du aber trotzdem.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 19.03.2018, 11:58.

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      #3
      AW: Fahrtkosten freiberuflich

      § 4 Abs. 4 EStG:
      "Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind."

      Da steht nichts von "die auch dem Kunden in Rechnung gestellt wurden".
      Wenn Fahrtkosten betrieblich veranlasst sind, sind es auch Betriebsausgaben.

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        #4
        AW: Fahrtkosten freiberuflich

        super, danke für die schnelle Info und Hilfe

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