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Kirchensteuer Zeile 42: Erstattung bei erstmals Einzelveranlagung

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    Kirchensteuer Zeile 42: Erstattung bei erstmals Einzelveranlagung

    Liebe Wissende,
    meine Frau und ich machen für 2017 erstmals eine Einzelveranlagung (vorteilhaft wg. Sondersituation). Meine Frage zu Sonderausgaben Kirchensteuer (Zeile 42).
    Gezahlte KSt ist klar, aber wie verteilen wir die in 2017 erstattete KSt? Hälfte/Hälfte?
    Ich habe auch irgendwo gelesen, man könne sie im Verhältnis der jeweils gezahlten KSt aufteilen. Korrekt? Und wenn ja, bezieht sich das dann auf in 2017 gezahlte oder auf in 2016 gezahlte KSt (wofür ja die Erstattung in 2017 floß)?
    Dank und Gruß

    #2
    AW: Kirchensteuer Zeile 42: Erstattung bei erstmals Einzelveranlagung

    Hallo,

    wenn es um die 2017er Erklärung geht, geht es um alle Kirchensteuern, die in 2017 gezahlt oder erstattet wurden, egal aus welchem Steuerbescheid diese stammen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Kirchensteuer Zeile 42: Erstattung bei erstmals Einzelveranlagung

      Danke schön. Und die prozentuale Aufteilung der Erstattung 2017 ist also auch korrekt, nehme ich an?

      Kommentar


        #4
        AW: Kirchensteuer Zeile 42: Erstattung bei erstmals Einzelveranlagung

        Und die prozentuale Aufteilung der Erstattung 2017 ist also auch korrekt, nehme ich an?
        Die Aufteilungsberechnung bei der Kirchensteuer selbst scheint in Bayern und dem Rest der Republik nicht ganz einheitlich zu sein. Die Frage ist, ob da bei der Erstattung überhaupt jemand hinschaut,

        denn die betrifft ja nur den Sonderausgabenabzug.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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