Meine Frau hatte bis Februar 2017 einen Minijob. Als Sie nun im Februar 2017 entlassen wurde, hat Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung von 600 € erhalten. Es wurde daraufhin eine Lohnsteuerbescheinigung mit der Lohnsteuerklasse 6 erstellt, da sie im Monat Februar über 450 € gekommen ist. War das korrekt? Wenn ich nämlich bei Elster ihre Anlage N ausfülle meutert die Plausibilitätsprüfung?
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Keine Ankündigung bisher.
Steuerklasse 6
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AW: Steuerklasse 6
Hallo,
welche Art ELSTER?
wie heißt denn die Meuterung wortgetreu?
PS:
soviele Unterforen gibt es
https://forum.elster.de/anwenderforum/forum.phpZuletzt geändert von Basteltyp; 20.03.2018, 19:02.Gruß, Basteltyp
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AW: Steuerklasse 6
Zitat von gelb_globi Beitrag anzeigenda hab ich ja "6" eingetragen. Habe probehalber mal "5" eingegeben, dann lief die Prüfung glatt durch. Bei 6 wird gemeutert!
bei Steuerklasse 6 geht EF davon aus, dass eine weitere Lohnsteuerbescheinigung vorhanden ist.
Bei deiner Konstellation hast du alles korrekt gemacht
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: Steuerklasse 6
Ich kann den Fehler in ElsterFormular jetzt nicht nachstellen. Wenn ich dort beim Ehegatten die Steuerklasse 6 auswähle, wird mir kein Fehler angezeigt.
Das Problem, wonach EF bei Steuerklasse 6 eine weitere Lohnsteuerbescheinigung erwartet und man eine weitere Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse 4 und 0,00-Einträgen anlegen musste,
wurde letztes Jahr behoben.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Steuerklasse 6
Hallo gelb_globi,
ich habe es auch getestet mit einer 2016er und 2017er Erklärung eine Lohnsteuerbescheinigung mit der 6 läuft ohne Beanstandung durch.
Aber grundsätzlich gilt auch das was L.E.Fant schon feststellte -> Egal, das hat keine Auswirkung auf die festzusetzende Steuer.
Tschüß
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AW: Steuerklasse 6
Bei ausgewählter Steuerklasse 6 und Eintragungen ohne Besonderheiten kommt kein Hinweis.
Ich hatte in meinem Testfall noch was zur ermäßigten Besteuerung stehen (Zeile 19 der LStB).
Dabei wurde dann die Steuerklasse 6 rot markiert und ich habe den hier genannten Hinweis bekommen.
Sind diese Zeilen (pauschal besteuert / ermäßig besteuert) vielleicht angesprochen (auch mit "0")?
Denn das kann in Kombination mit Stkl. 6 tatsächlich nicht auftreten und müsste geändert werden (ggf. die 0 löschen).Zuletzt geändert von Sabre; 21.03.2018, 14:58.
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AW: Steuerklasse 6
So ein Eintrag unter Nummer 19 liegt durchaus im Bereich des Wahrscheinlichen, denn der TE schreibt selbst:
Als Sie nun im Februar 2017 entlassen wurde, hat Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung von 600 € erhaltenFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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