Hallo erstmal
Ich mache zurzeit zum ersten mal meine Steuererklärung und habe damit so meine Schwierigkeiten, weshalb ich mich hilfesuchend an dieses Forum wende .
Zu mir: Ich studiere zurzeit Medizin und arbeite als Krankenpfleger normal sozialversichert (kein Werkstudentenvertrag) teilzeit mit 40% (ergibt im Schnitt 15,4h pro Woche, Vollzeitarbeit ist 38,5h pro Woche).
Durch den Schichtdienst ist die Arbeitszeit natürlich sehr unregelmäßig, ich mache meist Nachtdienste am Wochenende, wodurch es dazu kommen kann das ich manchmal mehr als 20h in einer Woche arbeite.
Jetzt aber zu meinen Fragen:
1. Was darf ich nun als Fahrtkosten absetzen? Meine Wege zur Uni und zur Arbeit oder nur eines der beiden? Im Formular ist ja immer nur die Rede von "erster Tätigkeitsstätte". Doch was genau ist dies bei mir? Bin mir nicht sicher in welcher "Funktion" das Finanzamt mich sieht. Student oder Arbeitnehmer.
2. Ich habe keinen Werkstudentenvertrag. Hat dies irgendeinen Einfluss auf meine Steuererklärung? Habe gelesen dass man vom Amt nur als Vollzeitstudent anerkannt wird, wenn man weniger als 20h in der Woche arbeitet. Im Schnitt ist dies bei der der Fall. Rein praktisch durch den Schichtdienst jedoch nicht immer.
Oder sind meine Gedanken hierzu unnötig da diese Tatsache nur interessant für die Sozialversicherung ist und mit der Steuer so rein gar nichts am Hut hat?
Entschuldigt meine dummen Fragen, doch der Steuerdschungel verwirrt mich massiv.
Ich mache zurzeit zum ersten mal meine Steuererklärung und habe damit so meine Schwierigkeiten, weshalb ich mich hilfesuchend an dieses Forum wende .
Zu mir: Ich studiere zurzeit Medizin und arbeite als Krankenpfleger normal sozialversichert (kein Werkstudentenvertrag) teilzeit mit 40% (ergibt im Schnitt 15,4h pro Woche, Vollzeitarbeit ist 38,5h pro Woche).
Durch den Schichtdienst ist die Arbeitszeit natürlich sehr unregelmäßig, ich mache meist Nachtdienste am Wochenende, wodurch es dazu kommen kann das ich manchmal mehr als 20h in einer Woche arbeite.
Jetzt aber zu meinen Fragen:
1. Was darf ich nun als Fahrtkosten absetzen? Meine Wege zur Uni und zur Arbeit oder nur eines der beiden? Im Formular ist ja immer nur die Rede von "erster Tätigkeitsstätte". Doch was genau ist dies bei mir? Bin mir nicht sicher in welcher "Funktion" das Finanzamt mich sieht. Student oder Arbeitnehmer.
2. Ich habe keinen Werkstudentenvertrag. Hat dies irgendeinen Einfluss auf meine Steuererklärung? Habe gelesen dass man vom Amt nur als Vollzeitstudent anerkannt wird, wenn man weniger als 20h in der Woche arbeitet. Im Schnitt ist dies bei der der Fall. Rein praktisch durch den Schichtdienst jedoch nicht immer.
Oder sind meine Gedanken hierzu unnötig da diese Tatsache nur interessant für die Sozialversicherung ist und mit der Steuer so rein gar nichts am Hut hat?
Entschuldigt meine dummen Fragen, doch der Steuerdschungel verwirrt mich massiv.
Kommentar