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Gezahlte Vorsteuerbeträge

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    Gezahlte Vorsteuerbeträge

    Hallo liebe Gemeinde,

    ich bin leider am verzweifeln. Ich habe meine Steuererklärung immer selber gemacht.
    Seit 2016 ist meine Frau freiberuflich Selbständig.

    Habe für ihr die EÜR gemacht und da die gezahlte Vorsteuerbeträge eingegeben.
    Dieses war auch das einzige Mal.

    Jetzt steht bei mir, ich muss gute 2.500 Euro nachzahlen. In der Berechnung finde ich aber die gezahlten Vorsteuer in Höhe von 3448 EUR nicht wieder.
    Muss ich die nochmal irgendwo eingeben? Meine Lohnsteuer werden aber angezeigt.

    Vielen Dank

    #2
    AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge

    Jetzt steht bei mir, ich muss gute 2.500 Euro nachzahlen. In der Berechnung finde ich aber die gezahlten Vorsteuer in Höhe von 3448 EUR nicht wieder.
    Die Vorsteuer wird mit der Umsatzsteuer verrechnet, das hat doch nichts mit der Einkommensteuer zu tun! Die Vorsteuer nach dem Umsatzsteuergesetz kann in der Einkommensteuerberechnung nicht auftauchen.

    Oder meinst du Steuervorauszahlungen auf die Einkommensteuer? Die müssten natürlich verrechnet werden.

    Nachzahlen muss im Übrigen deine Frau, die hat doch auch den Gewinn gemacht!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge

      Also ich habe bei der Einnahmeüberschussrechnung Zeile 49 (Gezahlte Vorsteuerbeträge) die Vorauszahlungen in Höhe von 3448 EUR eingetragen.
      Meine Frau hat ein Gewinn von ca. 19.500 EUR Gewinn gemacht, dafür ist doch dann die Vorauszahlung oder?

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        #4
        AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge

        Zitat von Lunibinjim Beitrag anzeigen
        Also ich habe bei der Einnahmeüberschussrechnung Zeile 49 (Gezahlte Vorsteuerbeträge) die Vorauszahlungen in Höhe von 3448 EUR eingetragen.
        Meine Frau hat ein Gewinn von ca. 19.500 EUR Gewinn gemacht, dafür ist doch dann die Vorauszahlung oder?
        In die Zeile 49 der EÜR gehören die deiner Frau von anderen Unternehmen in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge, doch nicht die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer!
        Die Beträge ergeben sich aus den Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. der Umsatzsteuererklärung!

        Lies einfach mal die Eingabehilfe:
        Die in Eingangsrechnungen enthaltenen Vorsteuerbeträge auf die Betriebsausgaben gehören im Zeitpunkt ihrer Bezahlung zu den Betriebsausgaben und sind hier einzutragen.

        Wenn man Umsatzsteuer und Einkommensteuer nicht auseinander halten kann, sollte man keine Steuererklärungen machen. Ohne steuerliches Basiswissen geht das schief.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge

          Sorry meinte Zeile 50 bin verrutscht

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            #6
            AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge

            In Zeile 50 der EÜR ist die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer einzutragen! Auch die hat nichts mit der Einkommensteuer bzw. den Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu tun.

            Siehe Eingabehilfe:

            Die aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldungen oder aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer ist hier einzutragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              In Zeile 50 der EÜR ist die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer einzutragen! Auch die hat nichts mit der Einkommensteuer bzw. den Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu tun.
              ... und auch nichts mit Vorsteuer

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                #8
                AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge

                Zitat von Lunibinjim Beitrag anzeigen
                Hallo liebe Gemeinde,

                ich bin leider am verzweifeln. Ich habe meine Steuererklärung immer selber gemacht.
                Seit 2016 ist meine Frau freiberuflich Selbständig.

                Habe für ihr die EÜR gemacht und da die gezahlte Vorsteuerbeträge eingegeben.
                Dieses war auch das einzige Mal.

                Jetzt steht bei mir, ich muss gute 2.500 Euro nachzahlen. In der Berechnung finde ich aber die gezahlten Vorsteuer in Höhe von 3448 EUR nicht wieder.
                Muss ich die nochmal irgendwo eingeben? Meine Lohnsteuer werden aber angezeigt.

                Vielen Dank
                Hallo Lunibinjim,

                bei einem Gewinn von 19.500 Euro und einer Nachzahlung aufgrund dessen von 2.500 Euro ist das in dieser Relation ein Steuersatz von reichlich 13 Prozent falls für die Einkommensteuer keine Vorauszahlungen geleistet wurden, fällt jetzt die Nachzahlung an.

                Tschüß
                Zuletzt geändert von holzgoe; 26.03.2018, 08:57. Grund: Ergänzung

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                  #9
                  AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge

                  Sorry, war gestern echt sehr platt und irgendwie klappte es nicht mehr mit dem Denken :-(

                  Also ich spreche von der Vorauszahlung für die Einkommensteuer.
                  Meine Frau hatte 3448 EUR bezahlt. Ich habe bei Elster aber eine Nachzahlung stehen von gut 2500 EUR.
                  Werden denn die 3448 EUR in Elster eingetragen oder nicht?

                  Danke

                  Gruß Sven

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                    #10
                    AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge

                    Zitat von Lunibinjim Beitrag anzeigen
                    Werden denn die 3448 EUR in Elster eingetragen oder nicht?
                    Ja, bei den kommerziellen Elster-Produkten kann man das in der Regel eintragen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge

                      Werden denn die 3448 EUR in Elster eingetragen oder nicht?
                      Nein, die werden nirgendwo eingetragen! Weder in die EÜR noch in die Steuererklärung!

                      Die Vorauszahlungen müssen auf dem Steuerbescheid ( nicht bei den elektronischen Bescheiddaten!) unter Abrechnung aufgeführt sein!

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Ja, bei den kommerziellen Elster-Produkten kann man das in der Regel eintragen.
                      Aber diese Daten werden nicht an das Finanzamt übermittelt, haben also für ELSTER keine Relevanz.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Aber diese Daten werden nicht an das Finanzamt übermittelt, haben also für ELSTER keine Relevanz.
                        Nur für die Steuerberechnung.

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                          #13
                          AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge

                          Danke,

                          wo sehe ich denn jetzt, was ich nachzahlen muss bzw. wie der Bescheid vermutlich aussieht?

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge

                            indem man von dem errechneten Ergebnis der Steuererklärung den Betrag der bekannten Vorauszahlung abzieht (Taschenrechner).
                            Gruß, Basteltyp

                            ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
                            ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge

                              Zitat von Lunibinjim Beitrag anzeigen
                              Danke,

                              wo sehe ich denn jetzt, was ich nachzahlen muss bzw. wie der Bescheid vermutlich aussieht?
                              Hallo Lunibinjim,

                              ich habe dir mal ein Muster gemacht, wie es bei dir jetzt lt. Steuerberechnung aussieht und wie der Bescheid mit Anrechnung der Vorauszahlung aussehen müsste, wenn keine Abweichungen sind.
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