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Problem: Belegabruf für Ehefrau funktioniert nicht - trotz eingetragener Berechtigung

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    Problem: Belegabruf für Ehefrau funktioniert nicht - trotz eingetragener Berechtigung

    Hallo liebe Forengemeinde!

    Ich bin neu hier, habe mich gerade registriert nachdem ich schon seit einigen Tagen hier als stiller Mitleser" nach Hilfe gesucht habe, aber nichts gefunden habe.

    Mein Problem ist, dass der Belegabruf (vorausgefüllte Steuerklärung) für meine Frau nicht klappt!

    Nach der Registrierung bei Elster habe ich für uns (gemeinsame Veranlagung) mit meiner ID (und unserer Steuernr.) ein einziges Konto erstellt und ein Profil für mich angelegt.
    Gleichzeitig haben wir die Berechtigung für den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) für meine Frau und mich beantragt.
    Dann kam der Freischaltcode und mein Abrufcode. Die entsprechende Berechtigung wurde bereits im Januar genhemigt.

    Bei der Erstellung unserer Steuererklärung funktioniert der Belegabruf für mich ohne Probleme, es wurden einige Belege angezeigt, die ich übernehmen konnte - passt alles. Die Belege wurden auch sofort angezeigt.
    Dann habe ich versucht entsprechende Belege für meine Frau abzurufen... da hakt es aber und ich weiß nicht was ich falsch mache.

    Bei der Auswahl der ID-Nr. erscheint hinter der ID-NR. meiner Frau immer in Klammen (Ordnungsbegriff Vorname Name), um zweiten Feld wähle ich 2017 aus und gehe dann auf Belege abrufen.

    Dann kommt immer die Meldung "Anfrage war erfolgreich - es wurden 0 Belege abgerufen" ???

    1. Frage: Bedeutet das, dass es für meine Frau KEINE Belege gibt?

    2. Frage: Oder muss ich für meine Frau erst noch ein eigenes Konto und Profil anlegen?

    Irgendwo mache ich bestimmt was falsch bzw. einen Denkfehler - ich weiß nur nicht wo.

    Ich komme einfach nicht weiter. Auch die Hotline konnte mir nicht weiterhelfen und verwies mich nach 1 Std in der Warteschleife an unseren zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt.
    Ich bin etwas ratlos und genervt, nachdem ich mich jetzt den ganzen Tag damit "rumgeärgert" habe. Irgendwie hatte ich mir das einfacher vorgestellt. Wenn ich jetzt die ganzen Daten meiner Frau von Hand eintragen muss, hätte ich das genau so gut in Papierform machen können, dann wäre ich schon damit fertig!

    Es wäre super, wenn ihr mir irgendwie helfen könntet - leider habe ich auf mein Problem hier nichts im Forum gefunden!

    Viele Grüße

    AuA_NRW

    #2
    AW: Problem: Belegabruf für Ehefrau funktioniert nicht - trotz eingetragener Berechti

    1. Frage: Bedeutet das, dass es für meine Frau KEINE Belege gibt?
    Das scheint so zu sein, denn Ende März müsste längst alles da sein. Die Belege werden etwa 2 Tage nach der Freischaltung bereitgestellt.

    2. Frage: Oder muss ich für meine Frau erst noch ein eigenes Konto und Profil anlegen?
    Nein, das bringt nichts. Eine Erklärung für die Zusammenveranlagung kann ohnehin nur in einem Konto erstellt werden.

    Deine Frau wird dir doch unter Berechtigungen verwalten angezeigt, sonst könntest du sie ja gar nicht auswählen (siehe Bild)?
    Angehängte Dateien
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Problem: Belegabruf für Ehefrau funktioniert nicht - trotz eingetragener Berechti

      Hallo Charlie24,
      danke für Deine schnelle Antwort.

      Ja meine Frau wird mir unter "Berechtigungen verwalten" angezeigt... entsprechend wie in Deinem screenshot dargestellt.
      Daher verstehe ich das ja nicht, dass ich keine Belege abrufen kann bzw. mir gesagt wird "0 Belege abgerufen".

      Ich werde meiner Frau mal sagen, sie soll mal morgen beim Arbeitgeber nachfragen ob und was die (oder was die eben nicht) ggf. elektronisch übermittelt haben.

      Viele Grüße

      AuA_NRW

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        #4
        AW: Problem: Belegabruf für Ehefrau funktioniert nicht - trotz eingetragener Berechti

        Ich werde meiner Frau mal sagen, sie soll mal morgen beim Arbeitgeber nachfragen ob und was die (oder was die eben nicht) ggf. elektronisch übermittelt haben.
        Wenn Sie den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2017 bereits erhalten hat (Termin war Ende Februar!), dann hat der AG auch übermittelt.

        Unabhängig davon müssten zumindest die Stammdaten und soweit zutreffend, auch die Religionszugehörigkeit abrufbar sein!

        Wenn die auch nicht erscheinen, dann ist bei der Freischaltung und/oder Bereitstellung etwas schief gegangen. Du solltest dann den Elster-Beauftragten des für euch zuständigen Finanzamts anrufen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Problem: Belegabruf für Ehefrau funktioniert nicht - trotz eingetragener Berechti

          Guten Morgen,
          ich wollte gerade bei dem Elster-Beauftragten im zuständigen Finanzamt anrufen und dachte mir so, hm... ich log mich nochmal ein und probiere das und was soll ich sagen...
          es wurden 2 Belege abgerufen... Elster zeigt mir jetzt den Belegabruf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und die Bescheinigung über die Religionszugehörigkeit meiner Frau an!
          Ein Beleg mit den Stammdaten wird zwar nicht angezeigt, aber zumindest habe ich ja schon mal zwei Belege, deren Angaben ich übernehmen kann.

          Ich frage mich nur, warum wurden mir diese Belege nicht schon gestern angezeigt?
          Ich werde trotzdem mal bei dem zuständigen Elster-Beauftragten anrufen und nachfragen und mich dann wieder hier melden!

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            #6
            AW: Problem: Belegabruf für Ehefrau funktioniert nicht - trotz eingetragener Berechti

            Hallo AuA_NRW,

            wahrscheinlich hat der Arbeitgeber deiner Frau später als das gesetzlich vorgeschriebene Datum 28.02.2018 für 2017 übermittelt und für Teilnehmer am Belegabruf werden die Daten von den zentralen Servern noch einmal auf separaten Servern zur Verfügung gestellt mit einem Zeitverzug von bis zu zwei Tagen, also grundsätzlich funktioniert es also.

            Tschüß

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              #7
              AW: Problem: Belegabruf für Ehefrau funktioniert nicht - trotz eingetragener Berechti

              Hallo @holzgoe und @Charlie24,

              genau das war die Info die ich auch vom freundlichen Mitarbeiter im zuständigen Finanzamt bekommen habe. Also auch die Aussage, dass sich die Bereitstellung der abzurufenden Belege gerne mal um 1 - 2 Tage verzögern kann. Das es bei meinem eigenen Belegabruf keine Verzögerung gab war dann wohl pures Glück oder Zufall. Und ja, grundsätzlich funktioniert es! Ich war wohl schlichtweg zu ungeduldig!

              Heute Nachmittag waren dann ebenfalls auch die Stammdaten meiner Frau verfügbar... und somit alle drei Belege! Alles top! Es läuft!

              Vielen Dank für eure schnelle und unkomplizierte Unterstützung!

              Viele Grüße
              Zuletzt geändert von AuA_NRW; 26.03.2018, 17:41.

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