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Man kann die Bescheiddaten immer nur mit der Anwendung / dem Programm abrufen, mit der / dem die Erklärung übermittelt wurde.
Hast du die Erklärung in Mein ELSTER erstellt?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Nicht direkt über Elster aber ein anderes Programm das mit Elster zusammen arbeiten l.
Da kann ich es aber auch nicht abrufen. Ich der E-Mail stand ab heute kam aber erst heute morgen .
na dann mache doch morgen noch einmal einen Versuch -> gespeicherte Steuererklärung im verwendeten Programm öffnen und Button Button Bescheiddaten abholen benutzen.
Kommentar