Zitat von Elalex
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Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Unterhalt
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AW: Unterhalt
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AW: Unterhalt
Wenn du die Anlage U unterschrieben hast, dann musst du den erhaltenen Ehegattenunterhalt auch versteuern.
Die Anlage U gilt bis auf Widerruf. Dieser ist nur möglich vor Beginn des KJ in dem sie nicht mehr gelten soll.
Im Übrigen regelt man üblicherweise im Rahmen der Scheidung, dass der Leistende die entstehenden Steuernachzahlungen beim Empfänger ausgleicht.
Aber das ist nu komplett OT :-)
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AW: Unterhalt
Vielen Dank für hilfreichen Antworten! Ich hoffe, dass ich woanders wirkliche Hilfe bekomme.
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AW: Unterhalt
Muss ich den gesamten Unterhalt als Einnahme angeben oder nur den Ehegatten-Unterhalt ...?
Diese Links zum Formularmanagementsystem funktionieren leider nur kurze Zeit. Es steht aber auch in der Anlage U selbst, worum es geht:
https://www.steuertipps.de/steuererk...hemen/anlage-u
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AW: Unterhalt
Zitat von Elalex Beitrag anzeigenWo soll die Frage denn sonst hin?
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AW: Unterhalt
Für die Steuererklärung 2016 ja. Wo soll die Frage denn sonst hin? Danke für die Hilfe.
Daniela
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AW: Unterhalt
Keine Elster-Frage.
Hast Du denn die Anlage U unterschrieben?
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Unterhalt
Hallo,
meine Frage zur Einkommensteuererklärung ist folgende:
Ich lebe seit Mai 2016 getrennt, wir haben 1 gemeinsamen Sohn (9).
Mein Exmann zahlt uns 900 Euro Unterhalt, davon 600 Euro für unser Kind. Muss ich den gesamten Unterhalt als Einnahme angeben oder nur den Ehegatten-Unterhalt oder gar nichts?
Anscheinend muss ich dann ziemlich viel nachzahlen, was mir finanziell unmöglich ist.
Ich habe Steuerklasse 2.
Vielen Dank im Voraus
DanielaStichworte: -
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