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Nachforderung Steuererklärung

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    Nachforderung Steuererklärung

    Hallo,
    Dieses Jahr habe ich zum ersten mal eine Steuererklärung gemacht. Bis jetzt war mir nicht bewusst wann man eine Erklärung machen muss. Nun habe ich eine Nachforderung des FA erhalten, eine Steuererklärung von 2011 nachzureichen, da ich Erziehungsunterhalt bezogen habe. Weiter steht das ich überprüfen soll ob sich auch für weitere Jahre eine Steuerpflicht ergibt, muss ich dann auch noch für 2010,2009 usw. die Steuererklärung abgeben? Ich verstehe das ganze nicht wirklich.

    #2
    AW: Nachforderung Steuererklärung

    ...muss ich dann auch noch für 2010,2009 usw. die Steuererklärung abgeben? Ich verstehe das ganze nicht wirklich.
    Hallo,
    nein, weil bis zu 7 Jahre rückwärts gerechnet wird, daher wohl der Ansatz 2011.
    Wenn für die Folgejahre ähnliche Bedingungen bestanden, dann sind die Jahre auch als Pflichtveranlagung zu erklären.
    Sinnvoll ist mit 2011 zu beginnen, weil für die Folgejahre eine Datenübernahme möglich ist.
    Das erspart manche Tipparbeit.
    Gruß, Basteltyp

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