Hallo,
meine Frage steht schon im Titel. Konkret: Meine Tochter nahm Mitte 2016 erstmalig eine Tätigkeit als Angestellte auf. Anfang letzten Jahres gab sie eine Einkommenssteuererklärung ab und bekam die schon eingezahlte Steuer zurück erstattet.
Muss sie dieses Jahr deswegen -da sie schon einmal ein Steuererklärung abgab- wieder eine abgeben? Sie gehört sonst nicht zur Gruppe der Abgabepflichtigen.
Für eure Mühe vielen dank im Voraus.
meine Frage steht schon im Titel. Konkret: Meine Tochter nahm Mitte 2016 erstmalig eine Tätigkeit als Angestellte auf. Anfang letzten Jahres gab sie eine Einkommenssteuererklärung ab und bekam die schon eingezahlte Steuer zurück erstattet.
Muss sie dieses Jahr deswegen -da sie schon einmal ein Steuererklärung abgab- wieder eine abgeben? Sie gehört sonst nicht zur Gruppe der Abgabepflichtigen.
Für eure Mühe vielen dank im Voraus.
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