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gesonderte Feststellung Verlustvortrag aus 2009 vergessen mitzunehmen

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  • Eckbert22
    antwortet
    AW: gesonderte Feststellung Verlustvortrag aus 2009 vergessen mitzunehmen

    Hallo,

    kurzes Feedback. Habe das FA angeschrieben. Meinem Antrag wurde stattgegeben.

    Grüße

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: gesonderte Feststellung Verlustvortrag aus 2009 vergessen mitzunehmen

    Ich würde mich (eventuell unter Hinweis auf die 7-jährige Antragsfrist für Verlustvorträge und) unter Vorlage des vorhandenen Bescheids für 2011 mit dem jetzt zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen,

    mit der Bitte den damaligen Vortrag zu aktualisieren. Eine andere Möglichkeit zur Klärung sehe ich da nicht.

    Ein Thema dieses Forums ist das bekanntlich nicht. Und Rechtsmeinungen von Forumsmitgliedern helfen dir ja auch nicht wirklich weiter.

    Einen Kommentar schreiben:


  • gesonderte Feststellung Verlustvortrag aus 2009 vergessen mitzunehmen

    Hallo liebes Forum,

    zunächst vielen Dank für diese nützliche Website. ich bin seit Jahren stiller Mitleser und konnte mir so auch bei vielen Fragen selbst weiterhelfen. Jetzt bin ich an einme Punkt angelangt, an dem ich aktiv Fragen muss. Durch Web-Recherche konnte ich mir folgenden Sachverhalt nicht beantworten:

    Mir wurde für das Steuerjahr 2009 eine gesonderte Festellung über einen verbleibenden Verlust per Bescheid ausgestellt. Dieser ergab sich aus privaten Veräusserungsgeschäften.
    Identischen Bescheid habe ich vom gleichen Finanzamt für das Steuerjahr 2010 erneut (automatisch) erhalten.

    Für das Steuerjahr 2011 war dann wegen Umzug ein neues Finanzamt für mich zuständig. Ich habe wohl seitdem vergessen das berühmte kreuz im Mantelbogen zu setzen. Leider hat das neue FA nicht automatisch eine gesonderte Festellung dieser Verluste erstellt. Muss ich davon ausgehen, dass sich der Verlustvortrag damit pulverisiert hat? Oder gibt es eine Chance mit Hinweis auf die letzmalige Festellung für 2010, diesen Verlust wieder zu "aktivieren". Der Verlustvortrag wurde übrigens nicht zurückgetragen und auch nicht anderweitig verrechnet, da dieser nur mit Gewinnen aus privaten Veräusserungsgeschäften verrechnet werden kann. Diese hatte ich bisher aber nicht.

    Für 2014 habe ich übrignes erneut eine Festellung über einen verbleibenden Verlust per Bescheid (aus einem anderen Sachverhalt) erhalten. Bei diesem habe ich aber darauf geachtet, dass er ordnungsgemäss immer ins Folgejahr mitgenommen wird.

    Ich wünsche frohe Ostern.
    Zuletzt geändert von Eckbert22; 02.04.2018, 16:17.
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