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In welchem Formular wird eine Abfindung eingetragen ?

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    In welchem Formular wird eine Abfindung eingetragen ?

    Hallo Zusammen,

    ich versuche zum 1. Mal eine Erklärung über Elster zu machen und blicke überhaupt nicht durch. Ich möchte für 2016 eine Abfindung eintragen. Im Forum ist immer die Rede von Fünferregel und Zeile 10 und 19 in Anlage N. Aber unter "2 - Angaben zum Arbeitslohn" muss unter 10 die Kirchensteuer eingetragen werden und Zeile 19 gibt es nicht. Auch unter "3 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre" finde ich nichts. Bin ich im falschen Formular und muss eine andere Anlage als N benutzen? Ich habe echt garkeine Ahnung.
    Vielen Dank für Eure Antwort
    Freundliche Grüße
    Claudia

    #2
    AW: In welchem Formular wird eine Abfindung eingetragen ?

    Zitat von Elster12345 Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen,

    ich versuche zum 1. Mal eine Erklärung über Elster zu machen und blicke überhaupt nicht durch. Ich möchte für 2016 eine Abfindung eintragen. Im Forum ist immer die Rede von Fünferregel und Zeile 10 und 19 in Anlage N. Aber unter "2 - Angaben zum Arbeitslohn" muss unter 10 die Kirchensteuer eingetragen werden und Zeile 19 gibt es nicht. Auch unter "3 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre" finde ich nichts. Bin ich im falschen Formular und muss eine andere Anlage als N benutzen? Ich habe echt garkeine Ahnung.
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    Claudia
    Hallo,
    ersteinmal die Lohnsteuerbescheinigung 1:1 übernehmen (je nach verwendetem Programm anders gestrickt)!
    Zuletzt geändert von stiller; 08.04.2018, 12:25. Grund: verwendetes Programm
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: In welchem Formular wird eine Abfindung eingetragen ?

      Die Anlage N ist schon richtig! Allerdings ist bei ElsterFormular dort eine Lohnsteuerbescheinigung vorgeschaltet, bei Mein ELSTER, mit dem du offenbar arbeitest, jedoch nicht.

      Was du in Beiträgen gelesen hast, sind die Nummern der Lohnsteuerbescheinigung, nicht jedoch die Zeilennummern der Anlage N.

      Abfindungen sind bei Mein ELSTER unter 3 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre einzutragen und zwar in die Zeilen 17 oder 18, je nachdem,

      ob bereits die Lohnsteuer ermäßigt wurde oder nicht. Du musst nur nach unten scrollen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: In welchem Formular wird eine Abfindung eingetragen ?

        Hallo, Danke für die Antwort, hift mir aber leider nicht, habe ja bereits alles eingetragen außer Abfindung da ich kein passendes Formular/Feld/Zeile dafür finde.

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          #5
          AW: In welchem Formular wird eine Abfindung eingetragen ?

          Zitat von Elster12345 Beitrag anzeigen
          Hallo, Danke für die Antwort, hift mir aber leider nicht, habe ja bereits alles eingetragen außer Abfindung da ich kein passendes Formular/Feld/Zeile dafür finde.
          Wie wurde die Abfindung denn bescheinigt?
          Gruss (S)stiller
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            #6
            AW: In welchem Formular wird eine Abfindung eingetragen ?

            Zitat von Elster12345 Beitrag anzeigen
            Hallo, Danke für die Antwort, hift mir aber leider nicht, habe ja bereits alles eingetragen außer Abfindung da ich kein passendes Formular/Feld/Zeile dafür finde.
            Aber der Bereich unter 3. ist doch nicht zu übersehen!
            Angehängte Dateien
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: In welchem Formular wird eine Abfindung eingetragen ?

              Bin sehr froh über Eure Hilfe!! Also, ich habe jetzt meine Abfindung eingetragen unter "3 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre" und mein Bruttogehalt für 2016 unter "2 - Angaben zum Arbeitslohn". Muss der Soli-Beitrag unter "3" nochmal eingetragen werden? Der ist auf meiner Abrechnung nur komplett und nur einmal aufgeführt. Also das sieht auf der Abrechnung so aus: Gesamtbrutto (Jahresbruttogehalt einschl. Abfindung) / Steuerbrutto laufende Bezüge (nur Jahresbruttogehalt) / Steuerbrutto sonstige Bezüge (Abfindungsbetrag) / Lohnsteuer aus monatlichen Bezügen (Steuer auf Jahresbruttogehalt) / Lohnsteuer aus sonstigen Bezügen (Steuer auf Abfindungsbetrage) /Solidaritätszuschlag (nur gesamt aufgeführt).
              Aber es sieht jetzt bei der Vorab-Steuerberechnung etwas besser aus, statt 5.000 € Nachzahlung nur noch 500 €. Allerdings habe ich den Solibetrag unter beiden Punkten (2 + 3) angegeben, also doppelt.

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                #8
                AW: In welchem Formular wird eine Abfindung eingetragen ?

                Allerdings habe ich den Solibetrag unter beiden Punkten (2 + 3) angegeben, also doppelt.
                Doppelt darf man nichts eintragen!

                Du musst die Einträge aus dem Ausdruck deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übernehmen, nicht aus Lohnabrechnungen!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  AW: In welchem Formular wird eine Abfindung eingetragen ?

                  In Zeile 10. auf Deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom AG sollte der Betrag der Abfindung stehen, in Zeile 11. dann die einbehaltene Lohnsteuer aus Zeilen 9. und 10. Das übernimmst Du dann entsprechend in Elster. Hatte ich ebenfalls für 2017, einfach Zeile für Zeile übertragen

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                    #10
                    danke Charlie24 – komisch aber, die letzte Worte - "laut Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung" wie auf deinem Screenshoot erscheinen bei mir nicht, habe meine Abfindung mit der Bezeichnung „Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) ...“ eingetragen (aus der Zeile 10), richtig?

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                      #11
                      komisch aber, die letzte Worte - "laut Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung" wie auf deinem Screenshoot erscheinen bei mir nicht,
                      Du musst auf der Seite 3 der Anlage N nur weiter nach unten scrollen, dann erscheint auch die Zeile 17. Und noch weiter unten kannst du die Steuerbeträge

                      eingeben, falls ermäßigt besteuert wurde.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Ok danke, so habe ich auch gemacht, nun sehe ich, dass in Lohnsteuerbescheinigung- die 11 Lohnsteuer und 12 Soli zu Zeile 10 (Abfindung) gehören. Habe aber zunächst auf der Seite 2 diese Summen zum Arbeitslohn eingetragen, weil Zeilen 4 u.5 (gehören zu 3 Bruttoarbeitslohn) in meiner Lohnsteuerbescheinigung lehr sind, ist das normal?

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                          #13
                          Wenn die Zeilen 4 und 5 deiner Lohnsteuerbescheinigung leer sind, darfst du in der Anlage N in den Zeilen 7 und 8 der Anlage N keine Lohnsteuer eintragen,

                          allenfalls 0,00.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

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                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            habe jetzt den Steuerbescheid gekriegt, für die Abfindung 11.000€ steht Einkommenssteuer 2.160 €, ist es nicht zu viel? Die Abfindung wurde doch damals auch besteuert. Allerdings bin ich in dem Jahr nur 5 Monate bei dieser Fa. gewesen, dann 7 Mo. beim neuen Arbeitgeber. Deswegen so viel nachzahlen?

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                              #15
                              Deswegen so viel nachzahlen?
                              Die Frage lässt sich ohne Kenntnis der gesamten Einkünfte des Jahres nicht beantworten und hat mit der elektronischen Steuererklärung

                              auch nichts zu tun. Was hatte denn die Steuervorausberechnung ergeben?
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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