Hallo,
ich bin freiberuflich als Künstler tätig. In manchen Jahren habe ich Einnahmen, in anderen nicht. Letztes Jahr (2017) hatte ich keine Einnahmen. Dennoch habe ich wie von meinem Finanzamt gefordert, eine ESt eingereicht.
Anfang des Jahres 2018 sandte ich also via ELSTER-Internetseite die ESt 2017 ein, mit Angabe „0 €” als Einnahme. Erst danach bemerkte ich, dass das Formular für die Anlage EÜR 2017 noch nicht bereitstand. Wenige Tage später erhielt ich dennoch den Einkommensteuerbescheid („Festsetzung”), in welchem die Nachreichung der EÜR nicht gefordert wird.
Mittlerweile steht das Formular Anlage EÜR 2017 bereit. Was also mache ich jetzt? Das Formular dennoch einsenden? Oder Ärger mit dem Finanzamt riskieren, wenn die später merken, dass das Dokument ordnungsmäßig-betrachtet hätte eingereicht werden müssen?
MFG
ich bin freiberuflich als Künstler tätig. In manchen Jahren habe ich Einnahmen, in anderen nicht. Letztes Jahr (2017) hatte ich keine Einnahmen. Dennoch habe ich wie von meinem Finanzamt gefordert, eine ESt eingereicht.
Anfang des Jahres 2018 sandte ich also via ELSTER-Internetseite die ESt 2017 ein, mit Angabe „0 €” als Einnahme. Erst danach bemerkte ich, dass das Formular für die Anlage EÜR 2017 noch nicht bereitstand. Wenige Tage später erhielt ich dennoch den Einkommensteuerbescheid („Festsetzung”), in welchem die Nachreichung der EÜR nicht gefordert wird.
Mittlerweile steht das Formular Anlage EÜR 2017 bereit. Was also mache ich jetzt? Das Formular dennoch einsenden? Oder Ärger mit dem Finanzamt riskieren, wenn die später merken, dass das Dokument ordnungsmäßig-betrachtet hätte eingereicht werden müssen?
MFG
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