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Noch nie Steuererklärung Nachzahlung?

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    Noch nie Steuererklärung Nachzahlung?

    Hallo

    Ich bin jetzt 23 Jahre alt und habe noch nie eine Steuererklärung abgegeben.
    Ich wollte es dieses Jahr das erste mal mit Elster versuchen.

    Meine frage an euch ich habe nach meiner 3 1/2 Jährigen Ausbildung (den ersten Monat nach vollendung der Ausbildung) 1 Monat Alg I bekommen. Da ich aber noch nie eine Steuererklärung gemacht habe ich das natürlich auch nirgendswo angegeben..
    Meine bedenken sind jetzt mache ich eine Steuererklärung kann das Finanzamt irgendwann kommen und Summe X von mir einfordern? (Für den Monat wo ich ALG I bekommen habe und keine Abgegeben habe (liegt 3 Jahre zurück)
    Fakt ist ich hätte für das Jahr 2015 wo ich 1 Monat Arbeitslos war eine Steuererklärung abgeben müssen wenn ich das jetzt aber nicht nachreiche kann es zu irgendwelchen folgen z.b Problemen mit dem Finanzamt kommen das die z.b Summe x für das Jahr 2015 verlangen?

    #2
    AW: Noch nie Steuererklärung Nachzahlung?

    Das sind jetzt Fragen, die nicht wirklich Gegenstand dieses Forums sind!

    Richtig ist: Wenn du in dem einen Monat im Jahr 2015 mehr als 410 € ALG I bekommen hast, hättest du für 2015 eine Steuererklärung abgeben müssen.

    Ob diese Erklärung wegen des Progressionsvorbehalts wirklich zu einer Nachzahlung führt, ist ein ganz anderes Thema. Das muss gerade wegen der üblicherweise unterschiedlich hohen Einkünfte

    während und nach der Ausbildung keineswegs so sein.

    Meine Empfehlung ist eindeutig: Lege eine Steuererklärung für 2015 an, dann siehst du ja, was unterm Strich herauskommt.

    Wir werden dir hier nicht raten, sie nicht einzureichen, falls Erklärungspflicht bestand, was aus deinen bisherigen Angaben nicht hervorgeht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Noch nie Steuererklärung Nachzahlung?

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das sind jetzt Fragen, die nicht wirklich Gegenstand dieses Forums sind!

      Richtig ist: Wenn du in dem einen Monat im Jahr 2015 mehr als 410 € ALG I bekommen hast, hättest du für 2015 eine Steuererklärung abgeben müssen.

      Ob diese Erklärung wegen des Progressionsvorbehalts wirklich zu einer Nachzahlung führt, ist ein ganz anderes Thema. Das muss gerade wegen der üblicherweise unterschiedlich hohen Einkünfte

      während und nach der Ausbildung keineswegs so sein.

      Meine Empfehlung ist eindeutig: Lege eine Steuererklärung für 2015 an, dann siehst du ja, was unterm Strich herauskommt.

      Wir werden dir hier nicht raten, sie nicht einzureichen, falls Erklärungspflicht bestand, was aus deinen bisherigen Angaben nicht hervorgeht.
      Wenn ich also 2018 eine Steuererklärung abgebe könnte mich das Finanzamt anschreiben und eine Erklärung für 2015 verlangen?
      Würde die Daten ja auch in Ester von 2015 eingeben mir Fehlen leider nur die Abrrechnungen von den Monaten da es schon 3 Jahre zurückliegt..

      Kommentar


        #4
        AW: Noch nie Steuererklärung Nachzahlung?

        Würde die Daten ja auch in Ester von 2015 eingeben mir Fehlen leider nur die Abrrechnungen von den Monaten da es schon 3 Jahre zurückliegt..
        Es reichen die Lohnsteuerbescheinigungen für 2015 und die Bescheinigung der Bundesagentur für ALG I. Alle benötigten Daten für 2015 kannst du dir außerdem über den Belegabruf

        problemlos holen. Den musst du nur in Mein ELSTER beantragen!

        https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Noch nie Steuererklärung Nachzahlung?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es reichen die Lohnsteuerbescheinigungen für 2015 und die Bescheinigung der Bundesagentur für ALG I. Alle benötigten Daten für 2015 kannst du dir außerdem über den Belegabruf

          problemlos holen. Den musst du nur in Mein ELSTER beantragen!

          https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen
          Vielen Dank dir!

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