Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gezahlte Vorsteuerbeträge in EÜR und Umsatzsteuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gezahlte Vorsteuerbeträge in EÜR und Umsatzsteuererklärung

    Hallo,
    meine Frage dreht sich um die Zeile 49 der EÜR.

    Da ich Musiker bin, mache ich von den Durchschnitssätzen (3,6%) gebrauch. Diese darf ich laut Eingabehilfe nicht in Zeile 49 der EÜR eintragen. Stattdessen würde ich hier die tatsächlich geleisteten Vorsteuerbeträge aus meinen Betriebsausgaben angeben, welche deutlich unter den nach Durchschnittssätzen berechneten Werten liegt.

    Das Problem liegt darin, dass ich somit in der Umsatzsteuererklärung einen höheren Wert angebe als bei dein Betriebsausgaben in der EÜR.

    Ist das ein Problem? (mir wurde das bereits einmal vom FA angekreidet, damals habe ich die geringfügige Differenz zu meinem Nachteil einfach korrigiert)

    Darf ich die tatsächlich geleisteten Vorsteuerbeträge bei der EÜR angeben, auch wenn ich ansonsten die Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen berechne? Wenn nicht, hätte ich ja ein höheres zu vertsteuerndes Einkommen.
    Zuletzt geändert von Odinium; 23.04.2018, 01:12.

    #2
    AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge in EÜR und Umsatzsteuererklärung

    Zitat von Odinium Beitrag anzeigen
    Ist das ein Problem?
    Wo soll das Problem sein? Du musst das Formular natürlich zutreffend ausfüllen.

    Kommentar


      #3
      AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge in EÜR und Umsatzsteuererklärung

      Das Problem könnte darin liegen, dass ich einerseits Durchschnittssätze benutze und andererseits aber die tatsächlichen Ausgaben angebe. Und dadurch komme ich zu zwei unterschiedlichen Aussagen bei der EÜR und der USt-erklärung.

      Kommentar


        #4
        AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge in EÜR und Umsatzsteuererklärung

        § 9b Abs. 1 EStG: "Der Vorsteuerbetrag [...] gehört, soweit er bei der Umsatzsteuer abgezogen werden kann, nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, auf dessen Anschaffung oder Herstellung er entfällt."

        Das in Kombination mit der Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR heißt für mich:

        In Zeile 49 ist grds. der Vorsteuer-Betrag aus den Eingangsrechnungen anzugeben (unabhängig davon, was in der Umsatzsteuererklärung beantragt wird). Sind die Vorsteuer-Beträge aus den vorliegenden Rechnungen allerdings höher als der Wert aus der Durchschnittsberechnung greift § 9b EStG und es darf maximal der Wert lt. Durchschnittsberechnung angesetzt werden, da ein höherer Betrag bei der Umsatzsteuer nicht abgezogen werden darf.

        Damit kann es durchaus zu einer Abweichung zwischen Umsatzsteuer und Anlage EÜR kommen - wenn man sich an die Ausfüllhilfe hält.

        Kommentar


          #5
          AW: Gezahlte Vorsteuerbeträge in EÜR und Umsatzsteuererklärung

          Okay.

          Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

          Kommentar

          Lädt...
          X