Hallo,
meine Frage dreht sich um die Zeile 49 der EÜR.
Da ich Musiker bin, mache ich von den Durchschnitssätzen (3,6%) gebrauch. Diese darf ich laut Eingabehilfe nicht in Zeile 49 der EÜR eintragen. Stattdessen würde ich hier die tatsächlich geleisteten Vorsteuerbeträge aus meinen Betriebsausgaben angeben, welche deutlich unter den nach Durchschnittssätzen berechneten Werten liegt.
Das Problem liegt darin, dass ich somit in der Umsatzsteuererklärung einen höheren Wert angebe als bei dein Betriebsausgaben in der EÜR.
Ist das ein Problem? (mir wurde das bereits einmal vom FA angekreidet, damals habe ich die geringfügige Differenz zu meinem Nachteil einfach korrigiert)
Darf ich die tatsächlich geleisteten Vorsteuerbeträge bei der EÜR angeben, auch wenn ich ansonsten die Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen berechne? Wenn nicht, hätte ich ja ein höheres zu vertsteuerndes Einkommen.
meine Frage dreht sich um die Zeile 49 der EÜR.
Da ich Musiker bin, mache ich von den Durchschnitssätzen (3,6%) gebrauch. Diese darf ich laut Eingabehilfe nicht in Zeile 49 der EÜR eintragen. Stattdessen würde ich hier die tatsächlich geleisteten Vorsteuerbeträge aus meinen Betriebsausgaben angeben, welche deutlich unter den nach Durchschnittssätzen berechneten Werten liegt.
Das Problem liegt darin, dass ich somit in der Umsatzsteuererklärung einen höheren Wert angebe als bei dein Betriebsausgaben in der EÜR.
Ist das ein Problem? (mir wurde das bereits einmal vom FA angekreidet, damals habe ich die geringfügige Differenz zu meinem Nachteil einfach korrigiert)
Darf ich die tatsächlich geleisteten Vorsteuerbeträge bei der EÜR angeben, auch wenn ich ansonsten die Umsatzsteuer nach Durchschnittssätzen berechne? Wenn nicht, hätte ich ja ein höheres zu vertsteuerndes Einkommen.
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