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Vermögenswirksame Leistung elektronische Übermittlung

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    Vermögenswirksame Leistung elektronische Übermittlung

    Wer hat hier auch die Erfahrung gemacht ?
    Ich habe höflich bei meinem Finanzamt angefragt wie lange die Bearbeitung von meiner Einkommensteuererklärung 2017 dauert die ich Anfang Febr. per Elster übersandt habe. Mir wurde gesag das die Bearbeitungen schon bei Ende Februar angelangt worden sind und man sich das nicht erklären kann.
    Jetzt habe ich erfahren das das Finanzamt die Einkommensteuererklärungen liegen lässt weil es noch keine Software hat um die elektronische Datenübermittlung der Vermögensbildungsbescheinigung zu bearbeiten.
    Kann mir jemand sagen wann diese Software in Betrieb genommen wird.
    Danke.

    #2
    AW: Vermögenswirksame Leistung elektronische Übermittlung

    angekündigt für Ende April, kann in den Bundesländern leicht unterschiedlich sein.

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      #3
      AW: Vermögenswirksame Leistung elektronische Übermittlung

      Ja das wurde mir auch gesagt. Wollen wir mal hoffen das das auch so kommt.
      Es sollte einfacher und schneller werden.

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        #4
        AW: Vermögenswirksame Leistung elektronische Übermittlung

        Hallo, hat man inzwischen schon gehört ob die Übermittlung jetzt klappt ?
        Was kann ich tun ? Bin schon auf die Rückzahlung angewiesen.

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          #5
          AW: Vermögenswirksame Leistung elektronische Übermittlung

          Also in NRW funktioniert das schon länger (aber die müssen sich ja auch nicht mit der Bayern-Software rumärgern).

          Wenn es wirklich nur an der fehlenden Übermittlung (oder Abrufmöglichkeit im Finanzamt) für die VL liegt, kann auch mit dem Finanzamt vereinbart werden, dass die Erklärung ohne den VL-Antrag gerechnet wird. Der Antrag kann später (bis zu vier Jahre) noch gestellt werden, da es eine eigenständige Abrechnung und nicht Teil des "originären" Einkommensteuerbescheides ist.

          Alternativ kann "zur Vorsicht" die Einkommensteuer auch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) festgesetzt werden.
          Einfach mal beim Finanzamt nachfragen.

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            #6
            AW: Vermögenswirksame Leistung elektronische Übermittlung

            Danke für die Antwort.
            Ist das auch für Hessen so das die die Bayern Software haben ?
            Ich hatte schon beim Finanzamt vorgesprochen das die doch die Einkommensteuererklärung
            ohne die VL machen sollen (sind ja nur ca. 4 €) aber die haben mir gesagt das es nicht geht.
            Hat jemand schon andere Erfahrung gemacht? Sonst würde ich nochmal persönlich
            hinfahren.

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              #7
              AW: Vermögenswirksame Leistung elektronische Übermittlung

              Spätestens wenn der Antrag auf Festsetzung der VL (vorerst) schriftlich zurückgenommen wird, müssen die die Erklärung ohne diese Daten bearbeiten.
              Natürlich müssten die den Fall dann zweimal anpacken, wenn der Antrag später noch einmal (bzw. dann "gefühlt" erstmalig) gestellt wird.

              Nebenbei: Bei Hessen bin ich mir nicht sicher, ob die noch eine eigene Software haben oder (schon) komplett auf die bayrische umgestellt sind.

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                #8
                AW: Vermögenswirksame Leistung elektronische Übermittlung

                Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                ......
                Wenn es wirklich nur an der fehlenden Übermittlung (oder Abrufmöglichkeit im Finanzamt) für die VL liegt, kann auch mit dem Finanzamt vereinbart werden, dass die Erklärung ohne den VL-Antrag gerechnet wird. ...
                Hallo,

                meines Wissens sind die VL Bescheinigungen übermittelt und können nur nicht in die elektronische Verarbeitung übernommen werden.
                Die Fälle können auch nicht ohne VL gerechnet werden, wenn der Stpfl. es in der elektronisch übermittelten Erklärung durch Haken setzen beantragt hat.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Vermögenswirksame Leistung elektronische Übermittlung

                  Ich habe mir jetzt die übermittelte Erklärung angeschaut.
                  Ich habe auf der 1 Seite: Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage kein Kreuz gemacht und
                  Auch bei der Zeile 91 :Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage keine Kreuze gemacht.

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                    #10
                    AW: Vermögenswirksame Leistung elektronische Übermittlung

                    Hallo Ulrich100,

                    dann kann dein Fall aber nicht deshalb noch daliegen, weil du VL noch gar nicht beantragt hast, da würde ich schon noch einmal nachhaken.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Vermögenswirksame Leistung elektronische Übermittlung

                      Hallo

                      für meine Erklärung 2017 was muss ich für meine Vermögenswirksame Leistung? Bis jetzt habe ich 2016 immer Anlage Vl ausgefüllt.

                      Lieben Dank im Voraus

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                        #12
                        AW: Vermögenswirksame Leistung elektronische Übermittlung

                        Je nach Anbieter muss entweder die elektronische Übermittlung ausdrücklich beantragt werden (z. B. bei der Deka) oder es gab bereits ein Schreiben, in dem stand, dass übermittelt wird, wenn nicht widersprochen wird (z. B. bei einigen Volksbanken). Das muss mit dem jeweiligen Anbieter abgeklärt werden.

                        In der Steuererklärung selbst reicht dann (wenn die Daten elektronisch übermittelt werden) ein Kreuz in Zeile 91 des Hauptvordrucks / Mantelbogens aus. Die einzelnen Daten müssen nicht mehr erfasst werden.

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                          #13
                          AW: Vermögenswirksame Leistung elektronische Übermittlung

                          Zitat von Sabre Beitrag anzeigen
                          Je nach Anbieter muss entweder die elektronische Übermittlung ausdrücklich beantragt werden (z. B. bei der Deka) oder es gab bereits ein Schreiben, in dem stand, dass übermittelt wird, wenn nicht widersprochen wird (z. B. bei einigen Volksbanken). Das muss mit dem jeweiligen Anbieter abgeklärt werden.

                          In der Steuererklärung selbst reicht dann (wenn die Daten elektronisch übermittelt werden) ein Kreuz in Zeile 91 des Hauptvordrucks / Mantelbogens aus. Die einzelnen Daten müssen nicht mehr erfasst werden.
                          Danke für die Information

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