Hallo Elstergemeinde,
muss ein Hartz4 Empfänger der, auf Grund seiner Selbständigkeit
als registrierter Kleinunternehmer, ergänzende Leistungen vom
Jobcenter bezieht, eine Steuererklärung abgeben?
Selbst wenn der Umsatz niedrieger als 5000 Euro ist? Wenn ja,
genügt denn eine formlose Gewinnermittlung?
Bis auf den Freibetrag (100 € + 20 %) werden die Einnahmen
eh abgezogen bzw. angerechnet. Und ein Kleinunternehmer erhebt
keine Mehrwertsteuer.
Danke
muss ein Hartz4 Empfänger der, auf Grund seiner Selbständigkeit
als registrierter Kleinunternehmer, ergänzende Leistungen vom
Jobcenter bezieht, eine Steuererklärung abgeben?
Selbst wenn der Umsatz niedrieger als 5000 Euro ist? Wenn ja,
genügt denn eine formlose Gewinnermittlung?
Bis auf den Freibetrag (100 € + 20 %) werden die Einnahmen
eh abgezogen bzw. angerechnet. Und ein Kleinunternehmer erhebt
keine Mehrwertsteuer.
Danke
Kommentar