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Hart4 Empfänger als Kleinunternehmer tätig - Steuererklärung?

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    Hart4 Empfänger als Kleinunternehmer tätig - Steuererklärung?

    Hallo Elstergemeinde,

    muss ein Hartz4 Empfänger der, auf Grund seiner Selbständigkeit
    als registrierter Kleinunternehmer, ergänzende Leistungen vom
    Jobcenter bezieht, eine Steuererklärung abgeben?

    Selbst wenn der Umsatz niedrieger als 5000 Euro ist? Wenn ja,
    genügt denn eine formlose Gewinnermittlung?

    Bis auf den Freibetrag (100 € + 20 %) werden die Einnahmen
    eh abgezogen bzw. angerechnet. Und ein Kleinunternehmer erhebt
    keine Mehrwertsteuer.

    Danke

    #2
    AW: Hart4 Empfänger als Kleinunternehmer tätig - Steuererklärung?

    Ein Unternehmer muss immer eine Steuererklärung mit Gewinnermittlung abgeben, unabhängig davon, ob Sozialleistungen bezogen werden.
    Auch bei der geringen Höhe des Umsatzes ist eine Anlage EÜR auszufüllen und mit der Steuererklärung einzureichen (Ausnahme: der zuständige Bearbeiter verzichtet darauf und ist mit einer formlosen Gewinnermittlung einverstanden).

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      #3
      AW: Hart4 Empfänger als Kleinunternehmer tätig - Steuererklärung?

      Danke für deine Antwort. Sehr nett von Dir.

      Ich habe gelesen, dass eine formlose Gewinnermittlung genügt, sofern der Umsatz
      niedriger als 17.500 € sein sollte. Ist das also "launenabhängig" ob der Bearbeiter
      sich gegen eine "Eine Überschussrechnung" entscheidet?

      Gruß

      Kommentar


        #4
        AW: Hart4 Empfänger als Kleinunternehmer tätig - Steuererklärung?

        Die Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz heißt Einnahmen-Überschuß-Rechnung. Das bleibt auch so, wenn man nicht die amtlichen Formulare bzw. ElsterFormular nutzt. Auch eine "formlose" Gewinnermittlung stellt die Einnahmen den Ausgaben gegenüber (bzw. im Normalfall untereinander) und ermittelt so den Überschuß (der auch negativ sein kann).

        Nur mal so zu Begriffsklärung .

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          #5
          AW: Hart4 Empfänger als Kleinunternehmer tätig - Steuererklärung?

          Deshalb auch das Wort: "formlose"
          Aber danke.

          Die formlose Gewinnermittlung ist eine emenze Erleichterung und im
          Gegensatz zum EÜR Vordruck beim Ausfüllen erheblich einfacher.

          Mir ist nämlich aufgefallen, dass ein Seminar für das Ausfüllen der
          Steuererklärung wohl unvermeindlich ist.

          Gruß

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