Hallo,
ich habe einige Mehrparteienhäuser, sowie Eigentumswohnungen.
Da ich durch Krankheit die Verwaltungs- und Hausmeistertätigkeiten nicht mehr alleine und auch wegen der Menge der Arbeiten selbst erledigen kann, habe ich jetzt einen Minijobber mit Tätigkeitsfeld Hausverwaltung und Hausmeister eingestellt und auch bei der Minijobzentrale angemeldet.
Wo kann ich das Minijobber-Gehalt, sowie die Beiträge bei der Einkommenssteuererklärung absetzen - ich welcher Anlage - oder muß ich dieses auf jedes Objekt anteilig verteilen und das als Hausmeister, bzw. Hausverwaltungskosten einsetzen?
Bei der Stundenaufstellung des angestellten Minijobbers habe ich vorsichtshalber auch die jeweilige Arbeitszeit auch den jeweiligen Objekten zugewiesen.
ich habe einige Mehrparteienhäuser, sowie Eigentumswohnungen.
Da ich durch Krankheit die Verwaltungs- und Hausmeistertätigkeiten nicht mehr alleine und auch wegen der Menge der Arbeiten selbst erledigen kann, habe ich jetzt einen Minijobber mit Tätigkeitsfeld Hausverwaltung und Hausmeister eingestellt und auch bei der Minijobzentrale angemeldet.
Wo kann ich das Minijobber-Gehalt, sowie die Beiträge bei der Einkommenssteuererklärung absetzen - ich welcher Anlage - oder muß ich dieses auf jedes Objekt anteilig verteilen und das als Hausmeister, bzw. Hausverwaltungskosten einsetzen?
Bei der Stundenaufstellung des angestellten Minijobbers habe ich vorsichtshalber auch die jeweilige Arbeitszeit auch den jeweiligen Objekten zugewiesen.
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