Guten Tag,
ich habe Anlage G für das Jahr 2014 nicht eingereicht (obwohl ich mir sicher bin, dies mittels Steuer-Software getan zu haben) und würde diese nun gerne nachreichen. Ich war 2014 einer von zwei Gesellschaftern einer GbR. EÜR und die gesonderte und einheitliche Feststellung wurden für 2014 eingereicht.
Geht das jetzt noch? Wenn ja, muss dies begründet werden? Muss ich hierfür die gesamte Steuererklärung 2014 inkl. aller Änderungen neu einreichen oder geht das auch unkomplizierter?
Da das Finanzamt die Anlage G nicht erhalten hat, muss ich nun eine höhere Summe nachzahlen, da mein Gewinn geschätzt wurde (was ja auch logisch, allerdings nicht korrekt ist).
Viele Grüße
brokennoseguy
ich habe Anlage G für das Jahr 2014 nicht eingereicht (obwohl ich mir sicher bin, dies mittels Steuer-Software getan zu haben) und würde diese nun gerne nachreichen. Ich war 2014 einer von zwei Gesellschaftern einer GbR. EÜR und die gesonderte und einheitliche Feststellung wurden für 2014 eingereicht.
Geht das jetzt noch? Wenn ja, muss dies begründet werden? Muss ich hierfür die gesamte Steuererklärung 2014 inkl. aller Änderungen neu einreichen oder geht das auch unkomplizierter?
Da das Finanzamt die Anlage G nicht erhalten hat, muss ich nun eine höhere Summe nachzahlen, da mein Gewinn geschätzt wurde (was ja auch logisch, allerdings nicht korrekt ist).
Viele Grüße
brokennoseguy
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