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Angabe von Midijob bei Steuererklärung

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    Angabe von Midijob bei Steuererklärung

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem und finde einfach keine zufriedenstellende Antwort.

    Ich zwar die ersten 6 Monate Student und hatte einen Midijob (Laut Lohnsteuerbescheid: Steuerklasse 1, 4400€, keine Lohnsteuer) und die restlichen 6 Monate hatte ich einen Vollzeit-Job (Steuerklasse 1) für den ich auch Lohnsteuer gezahlt habe.
    Nun habe ich über MeinElster die Steuererklärung für das ganze Jahr gemacht und wenn ich den Midijob komplett mit angebe, verringert sich die Rückzahlung um satte 1000€ und ist sogar weniger als allein die Pendlerpauschale ausmachen würde. Zum Vergleich habe ich die ersten 6 Monate nicht mit angeben und komme auf die besagten 1000€ mehr.

    Daraus ergeben sich nun mehrere Fragen, die mir Google nicht wirklich beantworten konnte:
    1. Muss ich den Midijob überhaupt angeben? Ich habe ja dafür nie Lohnsteuer bezahlt und liege dort ja unter der 850€ Grenze.
    2. Falls ja, wieso verringert sich die Rückzahlung so stark? Muss ich für den Midijob Steuern nachzahlen? Falls ja wieso?

    Meine einzige Erklärung wäre, dass der Midijob nur als solcher zählt, wenn das gesamte Jahreseinkommen nicht über Grenze liegt, und falls diese Grenze (z.B. durch den Vollzeit-Job) überschritten wird, sind auch dafür Steuern fällig, die ich ja damals nicht gezahlt habe.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    #2
    AW: Angabe von Midijob bei Steuererklärung

    Zitat von Burks Beitrag anzeigen
    Muss ich den Midijob überhaupt angeben?
    Ja, Du hast ja eine Lohnsteuerbescheinigung mit Steuerklasse dafür bekommen.

    Zitat von Burks Beitrag anzeigen
    Ich habe ja dafür nie Lohnsteuer bezahlt
    Noch!

    Zitat von Burks Beitrag anzeigen
    liege dort ja unter der 850€ Grenze
    Was ist das denn?

    Zitat von Burks Beitrag anzeigen
    Falls ja, wieso verringert sich die Rückzahlung so stark?
    Was ist denn das für eine Frage? Wenn Du höhere Einkünfte hast dann fallen mehr Steuern an! Oder wie hast Du Dir das vorgestellt?

    Zitat von Burks Beitrag anzeigen
    Muss ich für den Midijob Steuern nachzahlen?
    Nein, die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Man muss nicht für einen Job Steuern zahlen, sondern für das Jahreseinkommen.

    Wie kommst Du überhaupt drauf dass Du was zahlen musst? Ich interpretiere nämlich Dein Posting so, dass Du Dir eine Erstattung errechnet hast. Oder hab ich da was falsch verstanden?

    Kommentar


      #3
      AW: Angabe von Midijob bei Steuererklärung

      ... verringert sich die Rückzahlung um satte 1000€ und ist sogar weniger als allein die Pendlerpauschale ausmachen würde.
      Das Finanzamt erstattet doch auch nicht die Entfernungspauschale, sondern nur die darauf bezahlten Steuern!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Angabe von Midijob bei Steuererklärung

        Danke für die schnellen Antworten. Das ist meine erste Steuererklärung und auch sonst habe ich nicht viel mit Steuern am Hut gehabt, daher verzeiht wenn ich einige Begriffe durcheinander werfe.

        Was ist das denn?
        Meines Wissens nach ist ein Midijob in der Gleitzone zwischen 450 und 850 €.

        Wie kommst Du überhaupt drauf dass Du was zahlen musst? Ich interpretiere nämlich Dein Posting so, dass Du Dir eine Erstattung errechnet hast. Oder hab ich da was falsch verstanden?
        Vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt. Also, Berechnung für 01.01-31.12 ergibt eine Rückzahlung von ca 750€. Berechnung nur für 01.07-31.12 ergibt 1850€ Rückzahlung. Daher bin ich stutzig geworden, wieso der Midijob, mit weniger als 850 Euro Einkommen pro Monat, so viel Einfluss auf die Steuerrückzahlung hat.

        Das Finanzamt erstattet doch auch nicht die Entfernungspauschale, sondern nur die darauf bezahlten Steuern!
        Das ist wahrscheinlich nur mein Unwissen, aber allein für die Monate Juli bis Dezember ergeben sich eine Pendlerpauschale von ca. 1500 Euro und ich dachte, dass die einem direkt zurückgezahlt wird.

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          #5
          AW: Angabe von Midijob bei Steuererklärung

          _Also, Berechnung für 01.01-31.12 ergibt eine Rückzahlung von ca 750€. Berechnung nur für 01.07-31.12 ergibt 1850€ Rückzahlung

          Also 1.100 Steuer für die bisher unversteuerten 4.400, das sind genau 25 %. Wenn Du die restlichen Monate wesentlich mehr verdient hast dann ist ein Steuersatz von 25 % ja nicht ganz unrealistisch.

          _eine Pendlerpauschale von ca. 1500 Euro

          Die übersteigt also den Werbungskostenpauschbetrag um 500 Euro, davon 25 % Steuer = 125.

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            #6
            AW: Angabe von Midijob bei Steuererklärung

            Wie ging es weiter?

            Kommentar


              #7
              AW: Angabe von Midijob bei Steuererklärung

              Zitat von JalaCojk Beitrag anzeigen
              Wie ging es weiter?
              Wo haste gefragt?
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Angabe von Midijob bei Steuererklärung

                Habe eine Frage?
                Wenn ich einen Midijob ausübe darf ich dann in einem Monat 800€ und im nächsten Monat 900€ verdienen?????

                Kommentar


                  #9
                  AW: Angabe von Midijob bei Steuererklärung

                  Zitat von Fohlen_1 Beitrag anzeigen
                  Habe eine Frage?
                  Wenn ich einen Midijob ausübe darf ich dann in einem Monat 800€ und im nächsten Monat 900€ verdienen?????
                  Was hat die Frage jetzt mit der elektronischen Steuererklärung -ELSTER- zu tun?

                  Für die Besteuerung hat das Überschreiten der Grenze von 850,00 € monatlich letztendlich keine Bedeutung, da spielen nur Jahreswerte eine Rolle.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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