Hallo zusammen,
nach vielen Recherchen bin ich leider immer noch nicht schlau aus der folgenden Thematik geworden und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Ich habe 2 Pflichtpraktika im Jahr 2015 (Länge im Jahr 2015: 1 1/2 Monate und 3 Monate; Verdienst EUR 750/Monat), sowie die Tätigkeit als studentische Hilfskraft (unter EUR 450/Monat) im Jahr 2015 und 2016 absolviert. Bei keinem der Tätigkeiten habe ich Lohnsteuer oder Soli gezahlt, jedoch bei allen Tätigkeiten eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Ich bin Steuerklasse 1 und kann kein "P" auf der Lohnsteuerbescheinigung finden.
Nun meine Frage: Muss ich diese Tätigkeiten in der Steuererklärung (Einkommenssteuererklärung) als Einnahmen aufführen? Mir ist nicht klar, ob ich diese Tätigkeiten angeben muss, da ich eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe oder diese nicht angeben muss, da ich sowieso keine Steuern/Soli gezahlt habe und zudem die Tätigkeit als studentische Hilfskraft unter EUR 450 fällt.
Der Hintergrund für die Steuererklärung ist, dass ich mein Zweitstudium als Verlustvortrag geltend machen möchte und entsprechend ebenfalls meine Einnahmen aufführen muss.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
nach vielen Recherchen bin ich leider immer noch nicht schlau aus der folgenden Thematik geworden und hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Ich habe 2 Pflichtpraktika im Jahr 2015 (Länge im Jahr 2015: 1 1/2 Monate und 3 Monate; Verdienst EUR 750/Monat), sowie die Tätigkeit als studentische Hilfskraft (unter EUR 450/Monat) im Jahr 2015 und 2016 absolviert. Bei keinem der Tätigkeiten habe ich Lohnsteuer oder Soli gezahlt, jedoch bei allen Tätigkeiten eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Ich bin Steuerklasse 1 und kann kein "P" auf der Lohnsteuerbescheinigung finden.
Nun meine Frage: Muss ich diese Tätigkeiten in der Steuererklärung (Einkommenssteuererklärung) als Einnahmen aufführen? Mir ist nicht klar, ob ich diese Tätigkeiten angeben muss, da ich eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erhalten habe oder diese nicht angeben muss, da ich sowieso keine Steuern/Soli gezahlt habe und zudem die Tätigkeit als studentische Hilfskraft unter EUR 450 fällt.
Der Hintergrund für die Steuererklärung ist, dass ich mein Zweitstudium als Verlustvortrag geltend machen möchte und entsprechend ebenfalls meine Einnahmen aufführen muss.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung!
Kommentar