Hallo,
ich habe eine Frage auf die ich bislang hier im Forum oder im Internet noch keine Antwort gefunden habe:
Ich habe während meines Studiums Verlustvorträge eingereicht und vom Finanzamt einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleidenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer zum 31.12.2016" erhalten.
Jetzt arbeite ich seit August 2017 und mache derzeit meine Steuererklärung für das Jahr 2017.
Wo gebe ich in der Steuererklärung an, dass ich diesen Bescheid über meinen verbleibenden Verlustvortrag habe???
(Durch berufsbedingten Umzug ist jetzt ein anderes Finanzamt zuständig)
Zusätzliche Frage:
Es sieht so aus, dass ich durch die hohen Werbungskosten von 2017 (doppelter Haushalt, Bewerbungskosten, Umzug, etc) bereits einen großen Teil meiner gezahlten Steuer zurück erhalte. Kann der "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleidenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer zum 31.12.2016" dann auch ins nächste Jahr 2018 mitgenommen werden?
Ich danke vielmals für Antworten
ich habe eine Frage auf die ich bislang hier im Forum oder im Internet noch keine Antwort gefunden habe:
Ich habe während meines Studiums Verlustvorträge eingereicht und vom Finanzamt einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleidenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer zum 31.12.2016" erhalten.
Jetzt arbeite ich seit August 2017 und mache derzeit meine Steuererklärung für das Jahr 2017.
Wo gebe ich in der Steuererklärung an, dass ich diesen Bescheid über meinen verbleibenden Verlustvortrag habe???
(Durch berufsbedingten Umzug ist jetzt ein anderes Finanzamt zuständig)
Zusätzliche Frage:
Es sieht so aus, dass ich durch die hohen Werbungskosten von 2017 (doppelter Haushalt, Bewerbungskosten, Umzug, etc) bereits einen großen Teil meiner gezahlten Steuer zurück erhalte. Kann der "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleidenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer zum 31.12.2016" dann auch ins nächste Jahr 2018 mitgenommen werden?
Ich danke vielmals für Antworten
Kommentar