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Nach Studium Verlustvortrag in Steuerklärung geltend machen

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    Nach Studium Verlustvortrag in Steuerklärung geltend machen

    Hallo,

    ich habe eine Frage auf die ich bislang hier im Forum oder im Internet noch keine Antwort gefunden habe:

    Ich habe während meines Studiums Verlustvorträge eingereicht und vom Finanzamt einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleidenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer zum 31.12.2016" erhalten.

    Jetzt arbeite ich seit August 2017 und mache derzeit meine Steuererklärung für das Jahr 2017.

    Wo gebe ich in der Steuererklärung an, dass ich diesen Bescheid über meinen verbleibenden Verlustvortrag habe???

    (Durch berufsbedingten Umzug ist jetzt ein anderes Finanzamt zuständig)

    Zusätzliche Frage:
    Es sieht so aus, dass ich durch die hohen Werbungskosten von 2017 (doppelter Haushalt, Bewerbungskosten, Umzug, etc) bereits einen großen Teil meiner gezahlten Steuer zurück erhalte. Kann der "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleidenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer zum 31.12.2016" dann auch ins nächste Jahr 2018 mitgenommen werden?

    Ich danke vielmals für Antworten

    #2
    AW: Nach Studium Verlustvortrag in Steuerklärung geltend machen

    Zitat von Howard Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe eine Frage auf die ich bislang hier im Forum oder im Internet noch keine Antwort gefunden habe:

    Ich habe während meines Studiums Verlustvorträge eingereicht und vom Finanzamt einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleidenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer zum 31.12.2016" erhalten.

    Jetzt arbeite ich seit August 2017 und mache derzeit meine Steuererklärung für das Jahr 2017.

    Wo gebe ich in der Steuererklärung an, dass ich diesen Bescheid über meinen verbleibenden Verlustvortrag habe???

    (Durch berufsbedingten Umzug ist jetzt ein anderes Finanzamt zuständig)

    Zusätzliche Frage:
    Es sieht so aus, dass ich durch die hohen Werbungskosten von 2017 (doppelter Haushalt, Bewerbungskosten, Umzug, etc) bereits einen großen Teil meiner gezahlten Steuer zurück erhalte. Kann der "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleidenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer zum 31.12.2016" dann auch ins nächste Jahr 2018 mitgenommen werden?

    Ich danke vielmals für Antworten
    Hallo,

    1. wo gebe ich an? HV zeile 94 (EF) Warum sagst du nicht womit die Erkärung erstellt wurde.
    2. Der Verlust wird solange vorgetragen bis er verbraucht ist.
    Das Jahr kannst du dir natürlich nicht aussuchen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Nach Studium Verlustvortrag in Steuerklärung geltend machen

      vielen Dank für deine schnelle Antwort @Figul

      Ich verwende das Programm Steuer2017 von Aldi und dort finde ich diese Option bislang nicht. Ich kann dies aber ja nachträglich nach dem Ausdruck eintragen oder?

      Wenn ich mir das Jahr aussuchen kann, gebe ich dann für 2017 diese Feststellung des verbleidenden Verlustvortrags gar nicht in der Steuerklärung an und dann erst bei der nächsten Steuererklärung für 2018 oder muss das trotzdem in der 2017er Steuererklärung vermerkt werden damit es nicht verfällt?

      Kommentar


        #4
        AW: Nach Studium Verlustvortrag in Steuerklärung geltend machen

        der Verlust muss immer erst mit 2017 verrechnet werden, egal wie die steuerliche Auswirkung ist. Nur wenn ein Verlust übrig bleibt, geht es 2018 weiter.

        Kommentar


          #5
          AW: Nach Studium Verlustvortrag in Steuerklärung geltend machen

          Zitat von Howard Beitrag anzeigen
          vielen Dank für deine schnelle Antwort @Figul
          ......
          Wenn ich mir das Jahr aussuchen kann, .........
          Hallo Howard,
          das kannst du doch gerade nicht aussuchen, hat FIGUL doch schon geschrieben, weil die Steuererklärung ist kein Wunschkonzert.

          Tschüß

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