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    Steuerbescheid nachreichen

    Hallo,

    Wir haben einen Steuerbescheid erhalten in dem wir mit Beschluss von Mrz 2018 Kapitalerträge für das Steuerjahr 2016 erhalten haben. Die Steuererklärung 2016 haben wir bereits letztes Jahr vorgenommen. Zu dem Zeitpunkt war der Steuerbescheid damit unbekannt. Wie kann ich das nun nachreichen?

    Vielen Dank für die Hilfe.

    #2
    AW: Steuerbescheid nachreichen

    Du hast jetzt den Steuerbescheid für 2016 erhalten, und bekommst daraus Kapitalerträge? Die gehören in die Steuererklärung für 2018.

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      #3
      AW: Steuerbescheid nachreichen

      Wir haben einen Steuerbescheid erhalten in dem wir mit Beschluss von Mrz 2018 Kapitalerträge für das Steuerjahr 2016 erhalten haben.
      Ohne nähere Erklärung versteht man das nicht! Sind die Kapitalerträge bereits 2016 zugeflossen oder erst jetzt? Ist vielleicht ein Feststellungsbescheid für eine Gemeinschaft ergangen?

      Das Finanzamt erlässt außerdem keine Beschlüsse, sondern nur Bescheide!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Steuerbescheid nachreichen

        "Steuerbescheid" (vom Finanzamt) oder "Steuerbescheinigung" (von der Bank / Gesellschaft, die das Geld auszahlt)?

        Das ist schon ein großer Unterschied und irgendwie habe ich das Gefühl, dass hier Begriffe durcheinander geworfen werden.

        Wenn es wirklich ein "Steuerbescheid" (i. d. R. dann ein "Feststellungsbescheid") sein sollte, bekommt auch das Finanzamt eine Mitteilung darüber und setzt die Einkünfte entsprechend fest.

        Ist es eine "Steuerbescheinigung" der auszahlenden Stelle, sollte darin ausdrücklich vermerkt sein, für welches Jahr die Erträge gelten. Wenn die bisher nicht erklärt wurden UND erklärt werden müssen (-> Abgeltungsteuer) sollte ein Änderungsantrag beim Finanzamt gestellt werden.

        Mit einem der ELSTER-Produkte geht das allerdings nicht (also bitte nicht noch eine neue, geänderte Steuererklärung für 2016 übermitteln). Die Bescheinigung kann dann (zusammen mit dem Antrag) direkt im Finanzamt abgegeben oder per Post / Fax / Mail zugeschickt werden. (Ich persönlich wäre für den Postversand.)

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